Eine zukunftsfähige Heizung für mein Haus
Einleitung
Dieser Ratgeber gibt Eigentümern von Ein- und Mehrfamilienhäusern einen Überblick über das Vorgehen beim Ersatz eines mit Heizöl oder Gas betriebenen Heizkessels gemäss Teil F der MuKEn 2014. Die Regelungen für einen Heizungsersatz sind kantonal unterschiedlich. Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Bestimmungen in Ihrem Standortkanton. Eine Übersicht der Energiefachstellen finden Sie auf www.endk.ch.
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, kurz MuKEn 2014, sind ein Gesamtpaket zur Harmonisierung der kantonalen Energievorschriften. Die Kantone sind bestrebt, die MuKEn 2014 bis zum Jahr 2020 in ihre Gesetzgebung aufzuneh- men. Der Teil F regelt den Ersatz eines mit Heizöl oder Gas betriebenen Heizkessels in Wohnbauten. Bauten mit gemischter Nutzung sind von dieser Regelung ausge- nommen, wenn der Wohnanteil 150m² Energiebezugsfläche EBF (beheizte Wohn fläche) nicht überschreitet. Die Anforderungen imTeil F der MuKEn 2014 betreffen längst nicht alle Wohnbauten mit einer Öl- oder Gasheizung. Beispielsweise sind energieeffiziente Gebäude generell davon ausgenommen. Wer seine Heizung von fossil auf erneuerbar um stellen will, braucht sich nicht um die Anforderungen zu kümmern. Für Wohnbauten, die nach einem Heizungsersatz wie bisher mit Heizöl oder Gas betrieben werden sollen, steht eine breite Palette an Möglichkeiten bereit, um die Anforderungen zu erfüllen. Ziel ist, erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser im Umfang von mindestens 10% einzusetzen.
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