HEV Jahresbericht 2017

JAHRESBERICHT 2017

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

von Wohnfläche zur Folge haben. Das bestehende System der Objektför- derung wird damit gerechtfertigt, dass kostengünstiger Wohnraum für Gering- verdienende geschaffen wird. Dies ist jedoch nicht konsequent sichergestellt. Eine Objektförderung, welche tatsäch- lich nur den Bedürftigen zugute kommt, erfordert einen rigiden Kontrollmecha- nismus. Es bedarf klarer gesetzlicher Vorgaben für Einkommens- und Ver- mögensgrenzen sowie Belegungsvor- schriften. Diese Vorgaben sind nicht nur zu Beginn eines Mietverhältnisses einzuhalten, sondern müssen auch im Laufe der Mietdauer regelmässig über- prüft werden. Auch im Wohnraumför- derungsgesetz bzw. der –verordnung fehlt es an diesbezüglich klaren Vor- schriften und Kontrollen. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Leer- wohnungsziffer in der Schweiz kontinu- ierlich erhöht. Im Juni 2017 lag sie bei 1,47 Prozent, was 65‘000 leer stehen- den Wohnungen entsprach. Die Lage am Wohnungsmarkt hat sich somit entspannt, gleichzeitig werden (auch in Anbetracht mangelnder Investiti-

bedingungen für Wohnbauträger auch am freien Markt sehr attraktiv.

wurde im April 2017 eröffnet. Der HEV Schweiz lehnte in seiner Stellungnahme die Aufstockung des Fonds de Roule- ment ab. Wie der Bundesrat im erläuternden Be- richt feststellt, ist die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Wohnraum gut. Es stehen genügend und qualita- tiv gute Wohnungen zu angemessenen Preisen zur Verfügung. Gemäss dem Bundesamt für Statistik betragen die Kosten für Wohnen und Energie 15 Prozent der Haushaltsausgaben (Haus- haltsbudgeterhebung HABE 2014). Eine Wohnung kostet in der Schweiz durch- schnittlich 1306 Franken. Das Erstellen von Wohnraum ist nach Ansicht des HEV Schweiz Aufgabe der Privaten. Der HEV Schweiz lehnt staat- liche Fördermittel hierzu namentlich auf Bundesebene ab. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundes, Wohnraum zu verbilligen. Der Schweizer Immo- bilienmarkt ist sehr heterogen und die örtlichen Gegebenheiten und Anforde- rungen sehr unterschiedlich. Kantone und Gemeinden kennen die örtlichen Bedürfnisse viel besser als der Bund. Kantone und insbesondere Städte sind im Bereich der Wohnraumförderung, wo sie diese für sinnvoll erachten, denn auch sehr aktiv. Unbestritten gibt es eine gewisse Be- völkerungsschicht, welche Mühe hat, auf dem freien Wohnungsmarkt eine passende Wohnung zu finden. Diese Menschen benötigen Unterstützung. Der HEV Schweiz ist hierbei jedoch der Meinung, dass eine Subjektför- derung zielführender und effizienter ist als eine Objektförderung. Bei einer Subjektfinanzierung werden bedürfti- ge Haushalte gezielt unterstützt und es gibt keine Streuverluste. Es profitieren ausschliesslich jene Personen, welche dies tatsächlich nötig haben. Bei der staatlichen Förderung von Wohnob- jekten entstehen dagegen schädliche Preisverzerrungen, welche einen kont- raproduktiven Anreiz zumÜberkonsum

onsmöglichkeiten) weiterhin sehr viele Objekte geplant und erstellt. In den letz- ten Jahren waren es jeweils cirka 50‘000 Wohnungen pro Jahr. Die Zuwanderung ist zuletzt leicht zurückgegangen und die Insertionszeiten haben sich verlängert. Damit erhöht sich das Risiko einer Über- produktion, erste Anzeichen sind schon vorhanden. Ein Überangebot von Wohnungen führt zu einem Preiszerfall auf dem Immobi- lienmarkt, wie dies in den 90er Jahren schon einmal der Fall war. Zur Erinne- rung: Von 1975 -1995 wurden 130‘000 Wohnungen staatlich gefördert. Dies führte in den 90er Jahren zu einemÜber- angebot und viele der staatlichen Woh- nungen konnten nicht mehr vermietet werden. Dadurch erlitt der Staat „Meh- rere 100 Millionen Franken“ an Verlust. Auch wenn die Förderung über den Fonds de Roulement indirekt erfolgt, so trägt der Bund – und damit indirekt der Steuerzahler – dennoch das Ausfallrisiko der Kreditnehmer. Mit der zunehmen- den Entspannung am Wohnungsmarkt erhöht sich dieses. In Anbetracht des tie- fen Zinsniveaus sind die Finanzierungs-

zugehen – wird der Staat dadurch stets zu neuen Ausgaben gezwungen, um die angestrebte Quote von zehn Prozent zu erreichen oder aufrecht zu erhalten. Im Januar 2017 gab der Bundesrat be- kannt, dass er die Initiative ablehne. Nach Ansicht des Bundesrats sind die mit der Initiative geforderten Instru- mente und Zielgrössen weder realis- tisch noch marktkonform. Gleichzeitig veröffentlichte der Bundesrat einen Er- lassentwurf, über die Aufstockung des

Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband hat im Herbst 2016 eine Volksinitiative mit dem Titel „Mehr bezahlbare Wohnungen“ eingereicht. Unter anderem verlangt die Initiati- ve, dass zehn Prozent aller neugebau-

„Der Mieterverband will , dass 10 Prozent aller neugebauten Wohnungen in der Schweiz durch gemeinnützige Träger erstellt werden.“

ten Wohnungen durch gemeinnützige Träger zu erstellen sind. Dabei stehen bereits heute mehr als drei Milliar- den Franken an Bundesgeldern für die staatliche Wohnbauförderung zur Ver- fügung. Während eine Förderung von günstigem Wohnraum wünschenswert ist, wirkt eine Festlegung des (einzigen!) Instruments sowie dessen Umfang über eine starre Quotenregelung in der Bun- desverfassung kontraproduktiv: Bei einer intensiven privaten Bautätigkeit – und von einer solchen ist angesichts der Wohnungsknappheit weiterhin aus-

Rahmenkredits für den Fonds de Rou- lement um 250 Millionen. 2018 kommt die Initiative zur Beratung ins Parla- ment. Die Volksabstimmung dürfte im Frühling 2019 stattfinden. Vernehmlassung Aufstockung Rahmenkredit Fonds de Roulement Die Vernehmlassung über den Bundes- beschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement

12

13

Made with FlippingBook Online newsletter