HEV Jahresbericht 2017

JAHRESBERICHT 2017

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

Energie und Umwelt

der Photovoltaikanlagen werden neue Abstufungen gelten. Gegen den Willen des HEV Schweiz wurde auch die Pflicht zumUnterhalt von Photovoltaikanlagen nach dem Bezug von Einmalvergütun- gen in die Verordnung aufgenommen. Energieeffizienzverordnung (EnEV) Bisher in der EnV enthaltene Regelun- gen betreffend Anlagen, Fahrzeuge und Geräte wurden in einer separaten Ver- ordnung zusammengefasst. Erfolglos opponierte der HEV Schweiz hier gegen die Übernahme des Verbots des Ver- kaufs von Halogenleuchtmitteln ab 1. September 2018 aus dem EU-Recht. Stromversorgungsverordnung (StromVV) Zum Schutz kleiner Strombezüger, wel- che dank Eigenproduktion nur unre- gelmässig Strom aus dem Netz bezie- hen, wollte die StromVV festschreiben, dass für Kundengruppen unter 15 kVA Anschlussleistung seitens Elektrizitäts- werke nur eine Tarifgruppe eingeführt werden darf. Unter anderem dank der Eingabe des HEV Schweiz wurde in der definitiven Fassung diese Grenze nun auf 30 kVA angehoben.

Energiestrategie 2050 Der langen Debatte im Parlament zur Energiestrategie 2050 folgte noch vor der Schlussabstimmung das Referend- um, welches im Mai zur Volksabstim- mung führte. Mit 58 Prozent Ja-Stimmen hat das Schweizer Volk die Gesetzesvor- lage angenommen. Dies mehrheitlich in den Städten, den Gebirgskantonen Wallis und Graubünden sowie in der la- teinischen Schweiz. Das Energiegesetz sowie die weiteren überarbeiteten Gesetze traten somit am 1. Januar 2018 in Kraft. Für die Hausei- gentümer bringt dies in erster Linie eine Stärkung des Eigenverbrauchs beim selbst erzeugten Strommit sich. Direkte Bezüger werden neu auch Mieter oder Miteigentümer, welche sich zu in einem Zusammenschluss zumEigenverbrauch (ZEV) zusammenfinden können. Die Fördertöpfe werden durch die auf 2.3 Rp/kWh angestiegene Stromabgabe sowie die CO 2 -Abgabe weiter gefüllt. Dem Gebäudeprogramm stehen neu 450 Millionen Franken zu Verfügung.

in der EnV ebenfalls grosser Anpas- sungsbedarf. Der HEV Schweiz brachte ein, dass die Tarifierung des Eigenver- brauchs veränderbar seinmuss, umden wechselnden Bedingungen auf dem Strommarkt folgen zu können. Zudem sollte die Berechnung der Gestehungs- kosten klarer geregelt werden, um all- fälligen Streitfällen zuvor zu kommen. Ebenfalls wurde auf eine stärkere Kop- pelung der Eigenverbrauchsgemein- schaft an den Mietvertrag hingewiesen. Leider teilte das Bundesamt für Energie diese Bedenken nicht und verschob die Lösung des Problems in die Wegleitung zur Verordnung. Ein erster Entwurf die- ser Wegleitung kann unter Mitwirken des HEV Schweiz im ersten Quartal 2018 vorgelegt werden. Energieförderungsverordnung (EnFV) Sämtliche Bestimmungen zur Förde- rung der Elektrizität aus dem Netzzu- schlag werden neu in der Energieför- derungsverordnung (EnFV) festgelegt. Insbesondere imBereich der Förderung

Die steuerlichen Abzüge, weiterhin der grösste Anreiz für energetische Erneue- rungsmassnahmen, werden fortan über bis zu drei aufeinanderfolgende Steu- erperioden in Abzug gebracht werden können. Effektiv zum Tragen kommen wird dies jedoch erst ab 2020. Bis dahin haben die Kantone Zeit, die entspre- chenden Gesetze anzupassen. Die detaillierten Ausgestaltungen der neuen Erlasse erfolgten in den Verord- nungen. Nebst der Energieverordnung kamen sechs weitere Verordnungen aufgrund der Energiestrategie in die Vernehmlassung. Die Energieverord- nung wird zudem neu in drei einzel- ne Verordnungen unterteilt. Zu einem Grossteil dieser Erlasse liess sich der HEV Schweiz vernehmen. Verordnungspaket Energie- strategie 2050 Energieverordnung (EnV) Mit der Einführung des Zusammen- schlusses zum Eigenverbrauch bestand

mittlerweile wieder geglättet. Am 1. Dezember präsentierte der Bun- desrat seinen Vorschlag zur CO 2 -Geset- zesrevision. Anstelle eines Verbotes von fossilen Heizungen will der Bund einen Grenzwert für den CO 2 -Ausstoss bei Ge- bäuden von 6 kg CO 2 pro m2 beheizter Geschossfläche vorschreiben. Dieser Wert ist derart tief, dass er faktisch ei- nem Verbot von fossilen Heizungen gleich kommt. Gleichzeitig geht die Anhebung der CO 2 -Abgabe in kleinen Tranchen mun- ter weiter. Dabei werden seitens Bund sehr unterschiedliche Signale ausge- sendet. Mitte April präsentierte das Bundesamt für Umwelt die Zahlen zum Treibhausgasausstoss für das Jahr 2015. Erfreulich an diesen Zahlen war, dass der Gebäudebereich mit einer Reduk- tion um 26 Prozent gegenüber 1990 das sektorielle Zwischenziel um vier Pro- zentpunkte unterboten hatte. Umso er- staunlicher war die Meldung zu Beginn des Sommers, ebenfalls vom Bundes- amt für Umwelt, dass die Ausstossziele beim CO 2 bei den Treibstoffen und den Brennstoffen für 2016 nicht erreicht

worden seien, weshalb die CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe per 1. Januar 2018 von Fr. 84.-/t CO 2 auf Fr. 96.-/t CO 2 angeho- ben werden. Dies entspricht einem An- stieg von 3 Rp/l Öl. Diese steten Erhöhungen der CO 2 - so- wie der Stromabgabe machen deut- lich, dass der Bund die zweite Etappe der Energiestrategie, den Wechsel von der Förderung zur Lenkung ungeach- tet anderslautender parlamentarischer Entscheide umsetzen will. Im Sommer hatte auch der Ständerat als Zweitrat die Verfassungsänderung zu einem Klima- und Energielenkungssystem abgelehnt. Einmal mehr wird dadurch dieMeinung des Volkes nicht eingeholt und die Ab- gaben durch die Hintertür eingeführt. Umsetzung der Mustervor- schriften im Energiebereich (MuKEn 2014) Die beiden Basler Kantone setzten die MuKEn innerhalb eines Rahmenge- setzes um. Dieses ermöglicht der Re- gierung nun, auf Verordnungsstufe die weiteren Vorschriften zu erlassen. Wäh- rend im Kanton Basel-Land das Ener- giegesetz auf anfangs 2017 in Kraft trat, war es im Kanton Basel Stadt auf den 1. Oktober soweit. Ebenfalls per Beschluss des Regierungs-

"Die Anhebung der CO 2 -Abgabe in kleinen Tranchen geht munter weiter ."

Klimapolitik nach 2020 - Revision CO 2 -Gesetz Bereits Ende 2016 fand die Vernehm- lassung zur CO 2 -Gesetzesänderung aufgrund der Ratifizierung des Pari- ser Klimaabkommens statt. Die darauf hochgeschlagenen Wogen zu mögli- chen Verboten von fossilen Heizungs- anlagen und einem weiteren starken Anstieg der CO 2 -Abgaben haben sich

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