HEV Jahresbericht 2017

JAHRESBERICHT 2017

Politische Kernthemen

POLITISCHE KERNTHEMEN Wohneigentumsbesteuerung und Eigentumsförderung

der Eigenmietwert für selbstgenutzte Immobilien am Hauptwohnsitz nicht mehr dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet werden. Im Gegenzug werden die bestehenden Abzugsmög- lichkeiten für Unterhaltskosten sowie Hypothekarzinsen im Zusammenhang mit dieser Immobilie aufgehoben. Der Vorstoss sieht vor, dass dem Verfas- sungsauftrag der Wohneigentumsför- derung genügend Rechnung getragen wird. Dies könnte beispielsweise durch einen zeitlich beschränkten Ersterwer- berabzug für Hypothekarzinsen erfüllt werden. Dem Vorstoss wurde einige Monate später von der zuständigen Kommissi- on des Nationalrats einstimmig zuge- stimmt. Die Kommission des Ständerats ist nun gefordert, innert zweier Jahre einen konkreten Gesetzesentwurf zu präsentieren und diesen zur Beratung in die Räte zu geben. Keine Änderungen bei Zweit- liegenschaften Anders sah es hingegen für den gleich- namigen Vorstoss von Frau Nationalrä- tin Leutenegger Oberholzer aus. Auch dieser 2016 eingereichte Vorstoss sah einen generellen Systemwechsel unter Aufhebung der bestehenden Abzugs- möglichkeiten vor. Im Gegensatz zur WAK-Initiative, die nur das selbstge- nutzte Wohneigentum am Hauptwohn- sitz betrifft, sollte der Vorstoss von Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer aber alle selbstgenutzten Immobilien, das heisst auch Zweitimmobilien, be- treffen. Dies wurde nicht nur von Seiten des Hauseigentümerverbandes, son- dern auch vom Nationalrat kritisiert. Nach der Ablehnung durch den Natio- nalrat konnte der Vorstoss sodann als erledigt abgeschrieben worden. Es bleibt nun abzuwarten, wie lange die Ausarbeitung eines konkreten Ge- setzesentwurfs in Anspruch nimmt. Erfreulich ist, dass der generelle Sys-

temwechsel grundsätzliche Zustim- mung von den verschiedensten Seiten erhalten hat und die Weichen für eine Lösung der Eigenmietwertproblematik gestellt sind. Totalrevision der Liegen- schaftskostenverordnung Neben der Eigenmietwertproblematik machte auch die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer (Liegenschaftskostenver- ordnung) von sich reden. Mit der An- nahme der „Energiestrategie 2050“ wur- den die Bundesgesetze über die direkte Bundessteuer sowie die Harmonisie- rung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angepasst. Neu sollen den bisherigen abzugsfähigen Unter- haltskosten die Kosten für einen Rück- bau in Hinblick auf einen Ersatzneu- bau gleichgestellt werden. Zudem sind Investitionen im Zusammenhang mit einem Rückbau neu über zwei nachfol- gende Steuerperioden abzugsfähig, so- fern sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Damit einher ging die Anpas- sung der Liegenschaftskostenverord- nung. Die Totalrevision der Verordnung wies in der Umsetzung jedoch einige Un- stimmigkeiten auf. Wichtig war insbe- sondere, dass durch die Umsetzung keine unnötigen administrativen Belas- tungen für Immobilieneigentümer und die Steuerbehörden entstehen, sowie dass die neuen Regelungen möglichst klar und praxisnah formuliert werden. Der Hauseigentümerverband hat zur Vernehmlassung Stellung genom- men und kritisiert eine Reihe von Än- derungen. So sollen die zuständigen Steuerbehörden verpflichtet werden, Merkblätter mit laienverständlichen

Bewegung in Sachen Eigenmietwert

rechts bei der Eigenmietwertbesteue- rung forderte. Jeder Wohneigentümer sollte selbstverantwortlich entscheiden dürfen, ab welchem Zeitpunkt er nicht mehr der Eigenmietwertbesteuerung unterstehen möchte. Während der Na-

145‘000 Unterschriften der Bundesver- sammlung übergeben wurde. Nicht nur während der Unterschriftensammlung, sondern auch an den grossen Überga- befeierlichkeiten auf dem Bundesplatz erntete der Hauseigentümerverband

Immobilieneigentümer, die ihr Wohn- eigentum selber bewohnen, müssen mit demEigenmietwert ein fiktives Ein- kommen versteuern. Obgleich kein real erwirtschaftetes Einkommen besteht, wird die Steuerlast massgeblich erhöht und das Haushaltseinkommen der Eigentümer belastet. Das Verbot der Doppelbesteuerung, das die schwei- zerische Bundesverfassung vorsieht, wird dadurch arg strapaziert. Denn ne- ben dem Eigenmietwert fallen auch die Vermögenssteuer sowie teilweise eine Liegenschaftssteuer an.

„Die Petition zur Abschaffung des Eigenmietwerts war erfolgreich – es bewegt sich etwas in Bern.“

Erläuterungen zu publizieren, um die Anforderungen an die Aufschlüsselung der Kosten in der Steuererklärung zu vereinfachen. Auch sind die Regelungen über die Abzugsfähigkeit von Rückbaukosten in Hinblick auf einen Ersatzneubau zu konkretisieren. Der Gesetzesentwurf ist diesbezüglich ungenau, in der Praxis untauglich und wird dem gesetzlichen Zweck nicht gerecht. Es ist elementar, dass durch eine konkrete Formulierung einerseits die zügige Behandlung von entsprechenden Projekten garantiert wird, andererseits aber auch garantiert wird, dass der Bauherr das Recht auf den Steuerabzug der Rückbaukosten nicht aufgrund unverschuldeter, nicht beeinflussbarer Umstände verwirkt. Nicht akzeptabel ist zudem die Ein- schränkung der Anwendbarkeit des Pauschalabzugs, indem dieser bei einer Übertragung der Kosten auf eine folgen- de Steuerperiode ausgeschlossen wird. Diese Norm geht weit über die Forde- rungen der „Energiestrategie 2050“ hi- naus und hat folglich keine Gesetzes- grundlage.

tionalrat den Vorstoss im Herbst 2014 unterstützte, lehnte der Ständerat ihn im Februar 2017 ab. Trotz der Enttäu- schung über die Ablehnung des Wahl-

viel Zustimmung. Ziel war insbeson- dere, die Politik auf die Interessen der Wohneigentümer aufmerksam zu ma- chen und dem Anliegen Nachdruck zu verleihen – Mit Erfolg! Brisanz des Eigenmietwerts in Bern erkannt Im Zuge der Diskussionen entschied sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK), ihrer- seits einen eigenen Vorstoss einzurei- chen, um die unbefriedigende Situati- on endlich zu beseitigen. Die sehr offen formulierte parlamentarische Initiative „Systemwechsel bei der Wohneigen- tumsförderung“ fordert einen gene- rellen Systemwechsel. Zukünftig soll

Petitionübergabe "Eigenmietwert abschaffen" an die Bundeskanzlei V.l.n.r.: NR Hans Egloff, SR Brigitte Häberli, NR Olivier Feller, Andreas Hänggi, Esther Egger, Ansgar Gmür

Der HEV Schweiz bleibt nicht tatenlos Der Präsident des HEV Schweiz, Na- tionalrat Hans Egloff, reichte nach der knappen Niederlage der Initiative „Si- cheres Wohnen im Alter“ im Parlament die Motion „Sicheres Wohnen. Einma- liges Wahlrecht beim Eigenmietwert“ ein, die die Einführung eines Wahl-

rechts nahm der Hauseigentümerver- band Schweiz erfreut zur Kenntnis, dass der Eigenmietwert in der politi- schen Diskussion von nahezu allen Sei- ten kritisiert wurde und die politische Diskussion erneut an Fahrt aufnahm. Dies nicht zuletzt auch dank der HEV-Petition „Eigenmietwert abschaf- fen“, die im November 2016 mit über

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