HEV Jahresbericht 2018

JAHRESBERICHT 2018

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

Raumplanung und Bodenrecht

2. Revisionsetappe Raumplanungsgesetz

Das Sammelsurium an bestehenden Ausnahmebestimmungen für das Bau- en ausserhalb der Bauzonen wird zwar nicht gelichtet. Aus Sicht des HEV Schweiz ist es jedoch sinnvoll, die zahl- reichen Ausnahmen – wie vom Bun- desrat vorgesehen – künftig nicht mehr schweizweit uniform gelten zu lassen. Neu soll jeder Kanton entscheiden, wel- che Ausnahmen er übernehmen will. Auch dies stärkt die regionale Gewich- tung. Die neue ausdrückliche Planungsvor- schrift mit Bezug auf den Untergrund lehnt der HEV Schweiz ab. Diese birgt das Risiko von neuen immensen Kos- tenfolgen für Staat und Grundeigen- tümer sowie mit weiteren Einschrän- kungen der Nutzungsinteressen der Eigentümer im Untergrund der Lie- genschaft. Abgelehnt werden vom HEV Schweiz auch die undemokratischen Gremien für « funktionale Räume » . Totalrevision der Lex Koller abgesagt Im Frühling 2017 wurde eine schon lan- ge angekündigte Vernehmlassung über eine Totalrevision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller genannt) eröffnet. Der Bundesrat begründete die Notwen- digkeit einer Totalrevision der Lex Koller mit dem Postulat Hodgers sowie einer allgemeinen Senkung der administrati- ven Belastung. Während der Bundesrat das Postulat auch mit einer Änderung der Verordnung hätte erfüllen können, hätte die Vorlage die tatsächliche admi- nistrative Belastung durch zahlreiche Die Gesetzesrevision kommt 2019 in die parlamentarische Beratung.

ausforderung dar und die Kantone und Gemeinden sind nach wie vor mit der Umsetzung dieser Vorgaben beschäf- tigt. Knackpunkte sind die Redimensi- onierung der Bauzonen sowie die Ein- führung der Mehrwertabgabe, deren Ausgestaltung sehr kontrovers und teils ausgesprochen problematisch ist. Der HEV Schweiz hatte daher eine neuer- liche Revision (RPG2) auf Bundesebe- ne 2015 als verfrüht abgelehnt. Zudem wehrte sich der Verband auch inhaltlich gegen die damalige Vorlage, welche mit immensen planerischen Vorgaben und

Bereich des Bauens ausserhalb der Bau- zone zuerkannt wird. Damit können die Kantone – unter Wahrung des Grund- satzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet – auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen. Sie erhalten beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum, um räumliche Probleme massgeschnei- dert dort zu lösen, wo sie sich stellen. Richtig ist auch der gewählte Weg über die kantonale Richtplanung als Steue- rungsinstrument. Die Anforderungen an die Kompensations- und Aufwer-

„Die Raumplanungsrevision I hat dem Siedlungsbereich ein enges Korsett verpasst.“

Nachdem die zweite Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG) 2015 verschoben worden war, gab das Bun- desamt für Raumentwicklung (ARE) im Sommer 2017 einen neuen Geset- zesentwurf in die Vernehmlassung. Im Oktober 2018 veröffentlichte der Bun- desrat schliesslich die Revisionsvorlage sowie seine Botschaft dazu. Während in der ersten Revisionsetappe (RPG1) das Siedlungsgebiet neu geregelt wurde,

baut werden dürfen. Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), welches am 1. Mai 2014 in Kraft trat, erfüllt die Forderungen der Initian- ten bereits weitestgehend. Es lenkt die Siedlungsentwicklung nach Innen und legt fest, dass Gemeinden nur noch über Bauzonen für den Bedarf der nächsten 15 Jahre verfügen dürfen. Dem Sied- lungsbereich wurde somit ein enges Korsett verpasst und das Kulturland wurde besser geschützt. Ein vollständi- ger Einzonungsstopp ist angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums völlig unrealistisch und würde die Ent- wicklung der Schweiz übermässig ein- schränken und insbesondere auch dem Wirtschaftsstandort schaden. Die Umsetzung der Revision des Raum- planungsgesetzes im Bereich Siedlung (RPG1) stellt eine enorme Herausfor-

neue Bewilligungsvorschriften in die Höhe getrieben, statt sie zu senken.

Über ein Jahr nach Ablauf der Vernehm- lassungsfrist erschien im Juni 2018 der Bericht mit den Ergebnissen. Eine über- deutliche Mehrheit der teilnehmen- den Organisationen sah wie der HEV Schweiz keinen Revisionsbedarf und lehnte die Revision daher ab. In der Folge verzichtete der Bundesrat auf die Revision Volksinitiative "Zersiedelung stoppen – für eine nachhal- tige Siedlungsentwicklung" Die Initianten der Zersiedelungsinitiati- ve verlangen eine nach Innen gerichtete Siedlungsentwicklung sowie einen voll-

ständigen Einzonungsstopp. In Zukunft sollen Bauzonen nur noch ausgeschie- den werden können, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche ausge- zont wird. Ausserdem verlangt die Initiative, dass ausserhalb der Bauzonen nur noch standortgebundene sowie Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft ge-

betrifft die zweite Etappe vor allem das Gebiet ausserhalb der Bauzonen.

Kontrollmechanismen des Bundes völ- lig überlastet war. Die jetzige Vorlage ist stark redimensioniert und trägt dieser Kritik Rechnung. Der HEV Schweiz begrüsst, dass mit dem neuen Planungs- und Kompen- sationsansatz den Kantonen mehr planerischer Handlungsspielraum im

derung dar und ist in den Kantonen noch längst nicht abgeschlossen. Auch in jenen Kantonen, die bereits über angepasste Richtpläne verfügen, geht die Arbeit noch weiter: nun ist es an den Gemeinden, die Vorgaben aus den Richtplänen umzusetzen. Dabei geht es darum, in den Gesetzen und Nutzungs- plänen die geforderte Konzentrierung

tungsmassnahmen sind jedoch äusserst hoch. Der HEV Schweiz wird insbeson- dere diesen Bereich im Hinblick auf die parlamentarische Behandlung noch kritisch prüfen. Ziel muss aus planeri- scher Sicht eine Verbesserung der Ge- samtsituation in den betreffenden Ge- bieten sein.

Mit der ersten Revision des Raumpla- nungsgesetzes (RPG1) im Mai 2014 wurde dem Siedlungsbereich ein enges Korsett verpasst und das Kulturland besser geschützt. Die Umsetzung die- ser Revision stellt eine enorme Her-

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