HEV Jahresbericht 2018

JAHRESBERICHT 2018

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

Energie und Umwelt

tungen zum CO 2 -Gesetz für die Dekade 2021 bis 2030 auf. Anlässlich einer An- hörung konnte der HEV Schweiz seine Sicht der Dinge zum Gesetzesentwurf darlegen. Dabei kritisierte der Ver- band, dass einzig im Gebäudebereich zusätzliche Zwischenziele festgehalten werden sollen und falls diese nicht er- reicht werden, ein Grenzwert für den CO 2 -Ausstoss bei Gebäuden eingeführt werden soll. Dieser würde ab 2029 prak- tisch zu einem Verbot von neuen fossi- len Heizungen führen. Erst in der Wintersession kam das Ge- schäft in die grosse Kammer. Innerhalb der Debatte wurden etliche Vereinfa- chungen und Lockerungen beschlos- sen. Einzig der Gebäudebereich sollte weiterhin hart angepackt werden. Zwar wurde das Zwischenziel etwas gelockert und erst auf das Jahr 2030 angesetzt, dafür sollten CO 2 -Ausstossgrenzwer- te für Gebäude unabhängig von einem erreichten Zielwert eingeführt werden. In der Schlussabstimmung fiel das Ge- schäft jedoch durch. Ab 2019 wird sich der Ständerat mit dem CO 2 -Gesetz be- schäftigen. Umsetzung der Mustervor- schriften im Energiebereich (MuKEn 2014) Knapp vier Jahre nach der Verabschie- dung der MuKEn 2014, befinden sich mittlerweile die Mehrzahl der Kantone in der Phase der Implementierung in die kantonalen Vorschriften. Während bis Ende 2017 die Kantone Waadt und beide Basel die MuKEn umgesetzt hat- ten, kam auf Anfang 2018 der Kanton Obwalden dazu. Der Kanton Waadt hat die Regelung zum Einsatz erneuerbarer Energie beim Heizkesselersatz nicht eingeführt. Im Kanton Baselland gilt diese Regelung lediglich beimErsatz der Brauchwasser-

Klimapolitik nach 2020 - Revision CO 2 -Gesetz Wie jedes Jahr publizierte das Bun- desamt für Umwelt im Sommer die Vorjahreswerte zum CO 2 -Ausstoss im Brenn- und Treibstoffbereich. Mit ei- ner Senkung des CO 2 -Ausstosses von

Energiestrategie 2050 Die Umsetzung der Energiestrategie per 1. Januar 2018 ist auf politischer Ebene ohne nennenswerte Vorkomm- nisse vonstattengegangen. Trotz der aufgestockten Fördermittel aus der CO 2 -Abgabe konnten die 450 Millionen Franken aufgrund zu kleiner kantonaler Förderbudgets nicht abgeholt werden. Die für die Eigentümer interessante Staffelung der Steuerabzüge für Unter- halt und energetische Massnahmen wird erst auf 2020 eingeführt.

bereits im Vorfeld kontroverse Diskus- sionen aus. Innerhalb der Erarbeitung einer Wegleitung dazu, an der sich der HEV Schweiz massgeblich beteiligt hat, kam noch deutlicher zum Vorschein, dass die Anreize für einen Eigentümer minim sind, einen ZEV zu bilden. Dies führte dazu, dass die Energieverord-

„Der Zielwert für den Energiebedarf pro Kopf für 2020 wurde bereits erreicht .“

erwärmung. Dafür muss die Hälfte der eingesetzten Energie erneuerbar sein.

ihren Vorlagen durchgeführt. Dabei zeichneten sich die Kantone Thurgau und Zürich dadurch aus, dass jeweils nur wenige Elemente der MuKEn 2014 umgesetzt werden sollen. Allerdings halten beide am Einsatz erneuerbarer Energien bei einem Heizungsersatz fest. In diesen Kantonen dürfte 2019 der politische Prozess starten. Der Kan- ton Graubünden hat jedoch bereits angekündigt, erst im Herbst 2019 mit der Botschaft ins Parlament zu gehen.

In den politischen Prozess zur Um- setzung hatten sich die Kantone Bern, Luzern und Solothurn begeben. Wäh- rend im Kanton Solothurn aufgrund des knappen Abstimmungsresultates im Kantonsrat eine Volksabstimmung notwendig wurde, wurde in den Kanto- nen Bern und Luzern das Referendum gegen die jeweiligen Gesetzesvorlagen

„Nur der Gebäudebereich soll weiterhin hart angepackt werden .“

ergriffen. Der Kanton Solothurn wie auch der Kanton Luzern stimmten am 10. Juni 2018 über die Vorlagen ab. Die Solothurner wiesen den Vorschlag des Parlaments zurück, im Kanton Luzern wurde das neue Energiegesetz ange- nommen und trat per 1. Januar 2019 in Kraft. Im Kanton Bern wird die Volksab- stimmung am 10. Februar 2019 stattfin- den. Die Kantone Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Neuenburg, Zü- rich, St. Gallen und Thurgau haben im Berichtsjahr die Vernehmlassung zu

Eine flächendeckende Umsetzung der MuKEn bis 2020 ist demnach definitiv nicht mehr möglich. Die übrigen Kan- tone sind noch nicht so weit in ihrem Prozess. Auch hier ist mit weiteren Ver- zögerungen zu rechnen. Obwohl sich die Konferenz der kanto- nalen Energiedirektoren um Harmoni- sierung bemüht, zeigt sich in der Um- setzung eine gewisse Heterogenität. Während die einen weitergehen wollen als die MuKEn, stehen andere Kantone auf der Bremse beim Einführen neuer

26.5 Prozent gegenüber 1990 wurde der Reduktionstrend im Gebäudebereich bestätigt. Gleichzeitig betrug das Bevöl- kerungswachstum seit 1990 knapp 25 Prozent und die Wohngebäude nahmen um 33 Prozent zu. Bereits im Januar nahm die nationalrät- liche Kommission für Umwelt, Raum- planung und Energie (UREK) die Bera-

Einen Lichtblick gab es im Herbst, als der Bundesrat den ersten Zwischenbe- richt zur Energiestrategie 2050 veröf- fentlichte: Der Zielwert für den Energie- bedarf pro Kopf für das Jahr 2020 wurde bereits erreicht. Der Zusammenschluss zum Eigenver- brauch (ZEV) – die Möglichkeit den selbst produzierten Strom auch seinen Mietern zugänglich zu machen – löste

nung bereits im Herbst 2018 wieder mit einer Änderung in die Vernehmlassung geschickt wurde. Umgesetzt wurden Klärungen zur Renditeberechnung. Ein Vorschlag des HEV Schweiz zur weite- ren Vereinfachung des Tarifnachweises des Photovoltaikstroms wurde leider nicht aufgenommen.

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