HEV Jahresbericht 2018

JAHRESBERICHT 2018

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

„Jeder Fernmeldedienstanbieter soll die Erschliessung der Grundstücke verlangen können.“

Regelungen. Dies gibt den Kantonalsek- tionen des Hauseigentümerverbands den Spielraum, ihre Vorstellungen ein- zubringen und den eigenen Forderun- gen Nachdruck zu verleihen. Das ist auch weiterhin notwendig, um die Re- gulierungswut im Zaum zu halten. Radon Nach der Einführung der neuen Strah- lenschutzverordnung auf Anfang Jahr und demdamit verbundenen neuen Re- ferenzwert bei Wohn- und Aufenthalts- räumen von 300 Bq/m3, stand dieses Jahr im Zeichen der Verfahrensanwei- sungen zur Verordnung. Unter mass- geblicher Mitarbeit des HEV Schweiz entstand ein Merkblatt, welches bezüg- lich der Radonmessungen und der Sa- nierungsfristen eine Hilfestellung gibt. Unter Einbezug einfacher Kriterien kann jeder Eigentümer selber abschät- zen, wie wichtig eine Radonmessung bei seinem Gebäude ist. Dies hilft in der Argumentation gegen Kantone, wel-

bieter die Erschliessung der Grundstü- cke und der Gebäude verlangen kann. Immobilieneigentümer haben dabei den Zugang zum Gebäude und die Mit- benutzung der gebäudeinternen An- lagen unentgeltlich zu gewähren. Der HEV Schweiz lehnt diesen staatlich auferlegten Zwang für Immobilien- eigentümer ab. Der freie und funkti- onierende Wettbewerb zwischen den Fernmeldedienstanbietern ist wichtig. Immobilieneigentümer sind jedoch nicht Marktplayer im Fernmeldedienst. Es ist daher auch nicht sachgerecht, dass sie ihre Liegenschaften und ih- ren Grund und Boden als «Marktplatz» für alle Fernmeldedienstanbieter zur Verfügung stellen müssen, indem ih- nen Duldungs- und Leistungspflichten auferlegt werden. Der Entscheid über bauliche Massnahmen und Nutzungs- rechte an seinem Grundstück und sei- nem Gebäude muss dem Eigentümer zustehen. Solche auszuhandeln muss in einer freien Marktwirtschaft unter Respektierung der Eigentumsfreiheit der Vertragsautonomie unterliegen und darf dem Eigentümer nicht vom Staat aufgezwungen werden. Dies muss auch im Bereich der Grundstücks- und Ge- bäudenutzungen für Fernmeldedienste gelten. Weder Entschädigungen für Ei- gentümer noch die Folgen, wenn bei- spielswiese ein Umbau erfolgt, werden in der Vorlage geregelt. Nur der Stände- rat erkannte den Handlungsbedarf und schuf eine Differenz. Der HEV Schweiz hofft, dass der Nationalrat dem Stände- rat im nächsten Jahr folgen wird.

che flächendeckende Messkampagnen durchführen möchten.

In einer weiteren Matrix werden, basie- rend auf dem Messwert sowie der Nut- zungsfrequenz der betroffenen Räume, Sanierungsfristen festgelegt. Auch hier können sich Eigentümer darauf berufen und müssen keine Angst haben, eine sofortige Sanierungsmassnahme um- setzen zu müssen. Revision des Fernmelde- gesetzes Nach der Vernehmlassung zur Revision des Fernmeldegesetzes im Jahr 2016 ge- langte die Vorlage 2018 ins Parlament. Umstritten war insbesondere der Zu- gang zur letzten Meile bei der Glasfase- rerschliessung und ob der Bundesrat in diesem Bereich in den Wettbewerb ein- schreiten darf. Das Parlament teilte die Meinung des HEV Schweiz und lehnte eine entsprechende Bestimmung ab. Die Revision sieht neu vor, dass anstelle der Mieter jeder Fernmeldedienstan-

dass sich ein Drittinvestor (Contractor) verpflichtet, den Energieverbrauch ei- ner Liegenschaft durch geeignete tech- nische und allenfalls bauliche Mass- nahmen zu senken. Dadurch soll der Energieanteil der Nebenkosten gesenkt werden können. Die Differenz der effek- tiven Nebenkosten zu den Nebenkosten vor der ausgeführten energetischen Massnahme ergibt die Entschädigung für den Contractor. Dass Investitionen in energetische Massnahmen zu Nebenkosten werden, ist im Grundsatz systemwidrig. Zur Anreizförderung kann darüber noch darüber hinweggesehen werden. Stos- send ist hingegen der Umstand, dass

der Contractor über diesen Weg seine gesamten Investitionen auf die Neben- kosten umlegen kann. Würde der Eigen- tümer diese Massnahme selbständig umsetzen, ist es ihm lediglich gestat- tet, einen Anteil seiner Investition auf den Mietzins zu überwälzen. Der HEV Schweiz hat sich deshalb gegen diese Änderung in der VMWG gestellt.

Energiesparcontracting imVMWG

Im Herbst hat der Bundesrat die Ver- ordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in die Vernehmlassung geschickt. In- halt: ein neuer Artikel zum Energiespar- contracting (ESC). Das ESC sieht vor,

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