HEV Jahresbericht 2018

JAHRESBERICHT 2018

Politische Kernthemen

POLITISCHE KERNTHEMEN Wohneigentumsbesteuerung und Eigentumsförderung

Gegenargumente ohne Biss Die präsentierten Eckpunkte fanden nicht überall Zustimmung. Von Seiten der Baubranche wurde Kritik an der Aufhebung des Unterhaltskostenab- zugs laut. Hauptargumente der Gegner sind dabei die angebliche Gefahr der Förderung von Schwarzarbeit und die drohende Verlotterung der schweizeri- schen Eigenheime. Aus Sicht des HEV Schweiz ist diese Angst unbegründet: Wohneigentümer haben ein Interes- se daran, den Wert ihrer Immobilie zu erhalten und werden sie daher auch in Zukunft gut unterhalten. Das Risiko der Schwarzarbeit besteht aufgrund des bisher möglichen Pauschalabzugs für Unterhaltskosten heute schon. Die Aufhebung des Unterhaltskos- tenabzugs ist eine logische Konsequenz eines generellen Systemwechsels. Eine Beibehaltung der Abzüge würde die nun mehrheitsfähige Vorlage ins Wan- ken bringen. Auch die Bankenbranche zeigt sich von der geplanten Aufhebung des Schuldzinsabzugs wenig erfreut. Dabei wird aber besonders die Gefahr für die schweizerische Volkswirtschaft und den Finanzplatz Schweiz durch die stetig ansteigende Verschuldung der Privat- haushalte verkannt. Grosse Finanz- und Wirtschaftskrisen wurden häufig durch eine Immobilienkrise ausgelöst. Spannender Ausblick für 2019 Der Eigenmietwert hält nicht nur den HEV Schweiz, sondern auch das Par- lament auf Trab. Die Präsentation der konkreten Gesetzesvorlage ist für das erste Quartal 2019 geplant. Danach folgen ein Vernehmlassungsverfahren und die Behandlung durch die Räte. Die Umsetzung des Vorschlages wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, aber ein wichtiger Schritt für die Abschaf- fung des Eigenmietwertes scheint end- lich gemacht zu sein. Zahlreiche De- tailfragen lassen sich jedoch erst nach

dem Vorliegen der konkreten Gesetzes- vorlage beurteilen.

Haus gespart haben, haben oft keine Ersparnisse in Form von Bargeld. Ihr ganzes Erspartes ist im Haus gebunden, übersteigt dabei aber die vorgesehenen Freibeträge für den Bezug von Ergän- zungsleistungen. Rentner erfüllen die Tragbarkeitsbedingungen der Banken meist nicht und können daher auch ihre Hypothek nicht aufstocken. Die einzige Möglichkeit, den Wert des Hauses « aufzubrauchen », wäre ein Not- verkauf des eigenen Zuhauses. Dann müssten sie in einer Mietwohnung wohnen, was oftmals teurer ist, als im eigenen Haus zu bleiben. Der National- rat hat einen Vorschlag unterbreitet, der ein hypothekarisch gesichertes Darle- hen vorsieht. Dadurch könnten Haus- eigentümer den Wert ihres Hauses über dem Freibetrag « aufbrauchen » , ohne dass sie zum Verkauf gezwungen wür- den. Die bezogenen Ergänzungsleistun- gen würden als Schuld gestundet und nach dem Ableben der Eigentümer an den Staat zurückbezahlt. Hierbei geht es nicht darum, Vermögen für Erben zu erhalten, sondern lediglich den Vermö- gensverzehr zeitlich aufzuschieben. Der

EL-Reform hat auch Auswirkungen auf Hauseigentümer

Eigenmietwert aktueller denn je Die Abschaffung des Eigenmietwerts sorgte 2018 für Furore. Das Parlament beschäftigt sich zurzeit mit der parla- mentarischen Initiative der ständerät- lichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) und dem damit ge- forderten generellen Systemwechsel für die Besteuerung von Wohneigen- tum am Hauptwohnsitz.

nicht mehr dem steuerbaren Einkom- men hinzurechnen müssen. Für den HEV Schweiz ein grosser Erfolg, denn der Eigenmietwert, ein schweizerisches Unikat und ursprünglich vor über 100 Jahren als Kriegssteuer eingeführt, ist für Wohneigentümer eine grosse Be- lastung. Die Lösung der Kommission betrifft allerdings nur selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, nicht aber Zweitwohnungen, bei denen es beim bisherigen System bleiben soll. Konsequenter Systemwechsel bei den Abzügen Gleichzeitig sollen zukünftig die Kosten für Unterhalt, Versicherungsprämien und andere entsprechende Aufwen- dungen für die Liegenschaft nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezo- gen werden können. Auch die Kosten für energetische Mass- nahmen sowie Massnahmen der Denk- malpflege und des Umweltschutzes sollen auf Bundesebene nicht mehr in Abzug gebracht werden können. Die Kommission nimmt allerdings die Kan- tone in die Pflicht, die ihrerseits künftig entsprechende Abzugsmöglichkeiten einführen können. Verschiedene Varianten beim Schuldzinsabzug In Bezug auf die Regelungen zum Schuldzinsabzug gibt es jedoch Beson- derheiten. Der Hypothekarzinsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum soll grundsätzlich entfallen. So wird ein neuer Anreiz gesetzt, Hypotheken zu amortisieren. Dies dürfte einen erheb- lichen Einfluss auf die schweizerische

Volkswirtschaft haben und die durch die stetig steigende Privatverschuldung – die schweizerischen Privathaushalte haben weltweit gesehen die höchste Verschuldung – verursachten Risiken abschwächen. Bei den Regelungen zum privaten Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögens- erträgen, der nach Meinung der Kom- mission grundsätzlich erhalten blei- ben soll, werden zwei Varianten vor- geschlagen: Es sollen künftig entweder 80 oder 100 Prozent Abzug von privaten Schuldzinsen möglich sein. Der HEV Schweiz unterstützt die Bei- behaltung des generellen privaten Schuldzinsabzuges grundsätzlich, denn aus Sicht der Immobilieneigentümer ist die Beibehaltung konsequent, wenn gleichzeitig ein Ertrag versteuert wer- den muss. Dies betrifft beispielsweise Erträge aus Zweitwohnungen, die wei- terhin versteuert werden müssen oder Renditeliegenschaften im Privatvermö- gen, deren Mieterträge ebenfalls wei- terhin versteuert werden müssen. Besonders hervorzuheben ist auch der geplante zeitlich beschränkte Erster- werberabzug für Hypothekarzinsen. Der HEV Schweiz setzt sich seit je her dafür ein, dass dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung adäquat Rechnung getragen wird, denn für Junge soll der Traum der eigenen vier Wände keine Illusion bleiben. Umso begrüssenswerter ist es, dass dieser Vorschlag direkt von der Kommission selber kam.

Das Parlament arbeitet seit Mitte 2017 an der Totalrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen. Die Ergän- zungsleistungen (EL) dienen als Ergän- zung zur AHV und IV, wenn die Rente und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ziel der Re- vision ist eine Kosteneinsparung, denn die Ausgaben für die EL sind innerhalb von fünf Jahren, ummehr als eine Milli- arde Franken angestiegen: von 3,08Mia. Franken im Jahr 2006 auf 4,276 Mia. Franken im Jahr 2011. Viele Aspekte der Revision betreffen alle Einwohnerinnen und Einwohner im gleichen Ausmass. Hier einige Punkte, die speziell die Wohneigentümer angehen: Für Hauseigentümer gilt weiterhin ein Vermögens-Freibetrag von 112‘500 Franken. Uneinig sind sich National-

Mehrheitsfähige Lösung präsentiert

Rund ein Jahr nachdem auch die nati- onalrätliche Kommission der Kommis- sionsinitiative zugestimmt hatte, hat die WAK-S am 20. August 2018 die Eck- punkte des generellen Systemwechsels präsentiert. Das lange Warten hatte da- mit vorerst ein Ende.

„Der Eigenmietwert am Hauptwohnsitz soll fallen .“

Die vorgeschlagenen Eckpunkte der politisch gemischten Kommission setzen die Forderungen der Kommis- sionsinitiative konsequent um und ermöglichen eine mehrheitsfähige Vorlage: Zukünftig sollen Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz den Eigenmietwert

und Ständerat über einen Artikel, der es Hauseigentümern erlauben würde, trotz EL-Bezug in ihrem Zuhause woh- nen zu bleiben. Wohneigentümer, die ihr ganzes Leben lang für ihr eigenes

Ständerat hat diesen Vorschlag jedoch mehrfach abgelehnt, während er imNa- tionalrat auf Zustimmung gestossen ist. Eine endgültige Entscheidung in dieser Frage steht noch aus.

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