HEV Jahresbericht 2019

JAHRESBERICHT 2019

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

„Die Bundesverfassung

meinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen, verkennt, dass auch private Investoren in der Lage sind, preisgünstige Wohnungen zu bauen und dies auch tun. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Seiner Ansicht nach sind die mit der Initiative geforderten Instrumente und Zielgrössen weder realistisch noch marktkonform. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat vor, den Rahmenkredit für den Fonds zur Förderungdes gemeinnützigen Wohnungsbaus («Fonds de Roulement») um250Millionen aufzustocken. Nachdem der Nationalrat die Initiative bereits im Herbst 2018 abgelehnt hatte, folgte im Frühling 2019 der Ständerat.

Auch hier war die Ablehnung der Initia- tive deutlich. Beide Räte befürworteten den indirekten Gegenvorschlag. Der HEV Schweiz beschloss an der De- legiertenversammlung im Juni 2019 die Nein-Parole sowie einen Kredit für den Abstimmungskampf gegen die Initia- tive. Der Abstimmungstermin wurde durch den Bundesrat auf den 9. Februar 2020 festgelegt.

garantiert die Förderung des

gemeinnützigen Wohnungsbaus

bereits heute .“

„ Bundesrat und Parlament lehnen

die Mieterverbandsinitiative ab. “

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und Aufstockung Rahmenkredit Fonds de Roulements Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband hat im Herbst 2016 eine Volksinitiative mit dem Titel „Mehr be- zahlbare Wohnungen» eingereicht. Die Initianten verlangen, dass in Zukunft jährlich 10 Prozent der neu gebau- ten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen. Neu soll nicht mehr der Wohnungsbau im Allgemeinen gefördert werden, son- dern nur noch das Angebot an preis- günstigenMietwohnungen. Die Initian- ten fordern ausserdem, dass die Mieten nach Sanierungen, die mit öffentlichen Förderbeiträgen unterstützt wurden, nicht ansteigen dürfen. Schliesslich sollen Kantone und Gemeinden er- mächtigt werden, zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ein Vorkaufsrecht für Grundstücke einzu-

führen. Zudemwird der Bund verpflich- tet, den Kantonen und Gemeinden ein Vorkaufsrecht für die Grundstücke des Bundes und bundesnaher Betriebe (bspw. SBB) einzuräumen. Die Bundesverfassung garantiert die Förderung des gemeinnützigen Woh- nungsbaus bereits heute. Eine Quote hat in der Bundesverfassung jedoch nichts zu suchen. Sie widerspricht dem Verständnis einer marktwirtschaftlich organisierten Versorgung mit Wohn- raum und ist ausserdem völlig unrealis- tisch. Der Marktanteil gemeinnütziger Wohnbauträger bei den neu gebauten Wohnungen beträgt heute schweizweit ca. vier Prozent. In den Städten ist ihr Anteil jedoch teilweise markant höher, so sind in Zürich über 25 Prozent der Wohnungen im Besitz gemeinnütziger Wohnbauträger. Die angestrebte Verankerung der For- derung in der Bundesverfassung, dass preisgünstige Wohnungen durch ge-

Mieterverbands- initiative NEIN

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