HEV Jahresbericht 2019

JAHRESBERICHT 2019

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

Raumplanung und Bodenrecht

„Durch eine zügige Revision des Raumplanungsgesetzes können Extremforderungen verhindert werden.“

2. Revisionsetappe Raumplanungsgesetz

massgeschneiderte regionale Lösungen zu geben. Der HEV Schweiz setzt sich daher für die Teilrevision des Raumpla- nungsgesetzes ein. Mehr Gestaltungsspielraum für massgeschneiderte regionale Lösungen Der HEV Schweiz hat an der Ausgestal- tung der Revisionsvorlage aktiv mitge- wirkt. Mit dem nun vorgeschlagenen neuen Planungs- und Kompensations- ansatz soll den Kantonen mehr planeri- scher Handlungsspielraum im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone zuerkannt werden. Der Vorstand des HEV Schweiz begrüsst dies. Damit kön- nen die Kantone – unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Bauge-

biet und Nichtbaugebiet – auf ihre spe- zifischen Gegebenheiten besser einge- hen. SieerhaltenbeimBauenausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspiel- raum, um räumliche Probleme mass- geschneidert dort zu lösen, wo sie sich stellen. Richtig ist auch der gewählte Weg über die kantonale Richtplanung als Steuerungsinstrument. Ziel ist eine planerische Verbesserung der Gesamt- situation in den betreffenden Gebieten. Die Anforderungen an die Kompensa- tions- und Aufwertungsmassnahmen sind zwar hoch, sie können im Rahmen der parlamentarischen Behandlung je- doch noch kritisch überprüft und allen- falls angepasst werden.

Die Ansprüche an den Raum ausser- halb des eigentlichen Baugebietes sind vielseitig. Nachdem das Raumplanungs- gesetz im Siedlungsgebiet bereits 2014 überarbeitet wurde, soll das Bauen au- sserhalb der Bauzonen mit einer Geset- zesrevision (RPG2) neu geregelt werden. Das grundlegende Prinzip der Tren- nung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Die Kantone sollen künf- tig einen grösseren Gestaltungsspiel- raum erhalten. Der Vorstand des HEV Schweiz unterstützt diese Stossrichtung. Die Verhältnisse und Entwicklungen sind regional sehr unterschiedlich. Es ist daher konsequent, der kantonalen Pla- nung den nötigen Handlungsraum für

Ausnahmeregeln nicht unbesehen übernehmen

onalrat nicht auf die Raumplanungsre- vision eintreten. Im 2020 wird die Ge- setzesvorlage im Ständerat behandelt. Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Ständeräte sich der Thematik annehmen, um eine tragfähige Lösung zu finden.

Energie beider Räte haben den Vorstös- sen Folge gegeben. Nun werden kon- krete Vorschläge zur Umsetzung des Anliegens ausgearbeitet. Diese müssen dann wiederum durch den Rat bestätigt werden.

Das geltende Recht ist im Laufe der Jah- re durch eine Vielzahl von Vorstössen zu einer komplizierten Ansammlung von Einzelanliegen herangewachsen. Eine gesamtheitliche Betrachtung des heu- tigen Dschungels der Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen tut deshalb Not. Das Sammelsurium an bestehenden Ausnahmebestimmungen für das Bauen ausserhalb der Bauzo- nen wird zwar nicht gelichtet. Doch die zahlreichen Ausnahmen sollen künftig nicht mehr schweizweit uniform gel- ten. Neu soll jeder Kanton entscheiden, welche der Ausnahmenbestimmungen des RPG er für sein Gebiet übernehmen will. Auch dies stärkt die regionale Ge- wichtung. Extremforderungen entgegenwirken Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist von grosser politischer Brisanz. Dies zeigen die zahlreichen parlamentari- schen Vorstösse und Volksbegehren in jüngerer Zeit, wie die Zersiedelungs- initiative, die Ernährungssicherheits- und die Ernährungssouveränitäts-In- itiative. Neue Volksinitiativen stehen unmittelbar vor der Tür, so namentlich die bereits lancierte Doppelinitiative Biodiversität und Landschaft. Umso wichtiger ist es, dass nicht nur auf die- se zahlreichen hängigen Vorstösse und Volksinitiativen mit Extremforderungen reagiert wird, sondern mit einer breiten politischen Diskussion im Parlament aktiv agiert wird. Hierzu bietet die Re- visionsvorlage RPG2 die Chance. In der ersten Beratungsrunde wollte der Nati-

Verdichtung und Ortsbildschutz

Das revidierte Raumplanungsgesetz verlangt, dass sich die Siedlungsent- wicklung nach innen konzentriert. Da- mit soll der Zersiedelung und dem Ver- brauch von Kulturland Einhalt geboten werden. Die Bevölkerung in der Schweiz wird weiter wachsen. In Zukunft soll das Bevölkerungswachstum vor allem in den Städten und Agglomerationen auf- gefangen werden, wo Infrastrukturen bereits vorhanden sind. Das bedeutet, dass innerhalb der bestehenden Bauzo- nen viel mehr Menschen untergebracht werden müssen als bisher. Gleichzeitig sind beispielsweise in der Stadt Zürich 76% der Bauzonen Erhaltungszielen des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) unterstellt. Alt Nationalrat Hans Egloff und Nati- onalrat Gregor Rutz verlangen in zwei Vorstössen, dass die Siedlungsentwick- lung nach innen sowohl im Raumpla- nungsgesetz wie auch im Natur- und Heimatschutzgesetz als übergeordnetes Interesse berücksichtigt wird. So soll sichergestellt werden, dass die Verdich- tung auch tatsächlich realisiert werden kann. Der HEV Schweiz hat die beiden Vorstösse unterstützt und die Kommis- sionen für Umwelt, Raumplanung und

„Ein Viertel der Gebäude in der Schweiz stehen ausserhalb der Bauzone. “

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