HEV Jahresbericht_2021
JAHRESBERICHT 2021
Politische Kernthemen
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters Der vierte Revisionsvorschlag bezweckt die Beschleunigung der viel zu langen Verfahren bei der Kündigung des Miet verhältnisses wegen Eigenbedarfs des Vermieters. Bekämpft ein Mieter die Kündigung durch mehrere Gerichtsins tanzen, so dauern die heutigen Verfahren oft jahrelang. Der Mieter kann dadurch – selbst, wenn er gar keinen Anspruch auf eine Erstreckung hat – eine «kalte Er streckung» erwirken. Die Verfügung des neuen Eigentümers über seine Wohnung oder seinen Geschäftsraum innert nütz licher Frist ist damit illusorisch. Der HEV Schweiz unterstützt das Ziel der Fristver kürzung. Die vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung ist allerdings nicht zielfüh rend. Der HEV Schweiz forderte in der Vernehmlassung, dass in Fällen von er wiesenem Eigenbedarf die Erstreckungs möglichkeit gesetzlich ausgeschlossen wird. Zur Durchsetzung der Eigenbe darfs-Kündigung und der Ausweisung ist zudem ein rasches «summarisches Ver fahren» vorzusehen.
„ Missbräuchliche Untervermietungen und Verschleierungen könnten so vermieden werden.“
einseitigen Vertragsänderungen soll neu auch mit mechanisch nachgebildeter «faksimilierter» Unterschrift gültig sein. Heute müssen alle Formulare vom Ver mieter einzeln eigenhändig unterzeich net werden. Bei grossen Verwaltungen bringt die Handschriftlichkeit einen ab surden administrativen Mehraufwand, ohne dass demMieter daraus ein Nutzen entstehen würde. Eine weitere Änderung will neu bei der Staffelmiete die Pflicht des Vermieters zur schriftlichen Anzei ge an den Mieter vorsehen. Dies lehnt der HEV Schweiz ab. Warum soll etwas nachträglich schriftlich mitgeteilt werden müssen, was die Parteien bereits imMiet vertrag vereinbart haben? Damit würde eine neue unnötige Formvorschrift ge schaffen.
ist im Interesse aller redlich handeln den Parteien. Mit der Festlegung einer Höchstfrist von zwei Jahren für die Dau er eines Untermietverhältnisses sollen zudem «ewige» Untermieten, ohne Erlaubnis des Vermieters, wirksam be kämpft werden. Hält sich der Mieter nicht an die Vorgaben, kann der Vermie ter erleichtert künden. Missbräuchliche Untervermietungen und Verschleierun gen könnten so vermieden werden.
Unnötige Formvorschriften abschaffen
Ein weiterer Revisionsvorschlag will ei nen Vorstoss von NR Feller umsetzen. Damit soll einer Forderung des Hausei gentümerverbandes mit langer Leidens geschichte endlich Nachachtung ver schafft werden. Die Formular-Mitteilung einer Mietzinserhöhung sowie anderen
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