HEV Jahresbericht_2021

JAHRESBERICHT 2021

Politische Kernthemen

Energie und Umwelt

Abstimmung zum neuen CO 2 –Gesetz

Grossteil der Immobilieneigentümer zu unmittelbaren und umfassenden Ge bäudesanierungen genötigt. Das hätte zu erheblichen Mehrkosten nicht nur für die Eigentümer, sondern auch für die Mieter geführt. Aus diesen Gründen sagte der HEV Schweiz NEIN zu diesem CO 2 -Gesetz und führte eine entspre chende Aufklärungs- und Kommunika tionskampagne. Am 13. Juni 2021 kam das neue CO 2 -Gesetz vors Volk und es wurde bei einer sehr hohen Stimmbe teiligung von 59,7 Prozent mit 51,6 Pro zent Nein-Stimmen abgelehnt. Für eine Mehrheit der Stimmbevölkerung war klar, dass neue Vorschriften und Zwän ge imGebäudebereich auch zu höheren Wohnkosten geführt hätten. Der HEV Schweiz wird sich auch bei weiteren Vorstössen hin zu Verboten und Bevor mundung dafür einsetzen, dass der Ge bäudebereich nicht über Gebühr belas tet wird. Mittels gezielter Beratung und Unterstützung entstehen auf freiwilliger Basis bessere und zielführendere Lö sungen, als wenn diese staatlich vorge schrieben werden. Diesen erfolgreichen Weg wird der HEV Schweiz auch weiter hin beschreiten. CO 2 -Gesetz: Übergangs- regelung und neuer Vorschlag Das Gebäudeprogramm läuft auch nach Ablehnung des neuen CO 2 -Ge setzes weiter. Aufgrund der revidierten CO 2 -Verordnung, welche per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt wurde, konnte die

CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe auf den 1. Januar 2022 von Fr. 96.- pro Tonne CO 2 auf Fr. 120.- pro Tonne erhöht werden. Eine weitere Erhöhung ist derzeit nicht mehr möglich. Bereits am 26. Juni 2021, nicht einmal zwei Monate nach der Ab stimmung, reichte die UREK-N eine Par lamentarische Initiative (Pa. Iv., 21.477) «Verlängerung des Reduktionsziels im geltenden CO 2 -Gesetz» ein. Ziel der Pa. Iv. ist es, das bestehende CO 2 -Gesetz so zu ändern, dass das Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen im Inland bis Ende 2024 fortgeschrieben wird. Die im geltenden Recht vorgesehenen Mass nahmen sollen weitergeführt werden. Es soll insbesondere verhindert werden, dass die Rückerstattung der CO 2 -Abgabe an Betreiber mit Verpflichtung zur Ver minderung der Treibhausgasemissionen ab dem 1. Januar 2022 wegfällt. Das Ziel der Pa. Iv. ist somit unverkennbar die Verlängerung der Befreiung der Indust rie von der CO 2 -Abgabe. Ein in der par lamentarischen Debatte eingebrachter Minderheitsantrag zur weiteren Erhö hung der CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe konnte verhindert werden. Der HEV Schweiz lehnte die Pa. Iv. ab. Das Parla ment stimmte der Pa. Iv. in der Winter session 2021 bedauerlicherweise zu. Die UREK-N arbeitet nun einen Gesetzes wurf bis zur Sommersession 2022 aus. Am 17. Dezember 2021 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu ei nem weiteren Vorschlag für ein neues CO 2 -Gesetz. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 4. April 2022. Der HEV Schweiz wird sich in seiner Stellung nahme dafür einsetzen, dass einerseits der Volksentscheid vom 13. Juni 2021 nicht missachtet wird und andererseits die Immobilieneigentümer nicht wei terhin über Gebühr belastet werden.

Am 12. Januar 2021 wurde das Refe rendum gegen das neue CO 2 -Gesetz mit mehr als 110’000 Unterschriften eingereicht und kam zustande. Auf grund eines sehr deutlichen Beschlus ses der Delegiertenversammlung wurde vom HEV Schweiz das lancierte Refe rendum gegen das vom Parlament be schlossene Gesetz unterstützt. Der HEV Schweiz hat das Ziel des Bundesrates, im Rahmen des Pariser Übereinkom mens bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, stets unterstützt und wird dies auch weiterhin so handhaben. Und bereits heute tragen die Wohneigen tümer massgeblich zur Reduktion von

„Das neue CO 2 -Gesetz hatte zu erheblichen Mehrkosten nicht nur für die Eigentümer , sondern auch für die Mieter geführt.“

Treibhausgasen bei. Der Gebäudesek tor ist auch der einzige, der die bisheri gen Ziele stets zu erreichen vermochte. Denn Immobilieneigentümer handeln eigenverantwortlich und investieren jährlich rund 20 Milliarden Franken in den Gebäudepark Schweiz. Viele dieser Investitionen haben dazu beigetragen, den Treibhausgasausstoss des Gebäu debereichs gegenüber 1990 bis 2019 um 35 Prozent zu senken. So viel hat kein anderer Bereich zur Zielerreichung von minus 20 Prozent per 2020 beigetragen. Erhebungen der Kantone zeigen, dass schon heute – ohne neues CO 2 -Gesetz – zunehmend fossile Heizungen durch alternative Systeme ersetzt werden. Das neue CO 2 -Gesetz mit seinen neu eingeführten Grenzwerten hätte einen

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