Jahresbericht-2020

Politische Kernthemen

Dabei wurde als ein wesentliches Ele- ment der Leitungskataster für Wasser, Abwasser, Gas, Fernwärme, Elektrizität, Kommunikation etc. identifiziert. Eine Machbarkeitsstudie im Jahr 2017 stellte fest, dass ein Leitungskataster Schweiz (LKCH) nicht nur machbar ist, sondern auch einemBedürfnis nach einer besse- ren Dokumentation des Untergrundes entspricht. Die in der Folge geschaffene paritätische Arbeitsgruppe «Leitungs- kataster Schweiz» erarbeitete deshalb einen Bericht. Der HEV Schweiz hat Einsitz in dieser Arbeitsgruppe. Der ver- fasste Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz) wur- de im Sommer 2019 in die Vernehmlas- sung geschickt. Unter dem Leitungskataster wird die Teilmenge der Werkinformation ver- standen, die es erlaubt, den durch Leitungen und Trasseenführung ver- schiedener Medien belegten Raum darzustellen. Er umfasst die zugehöri- gen Geodaten in einem Ver- und Ent- sorgungsgebiet. Ein Medium definiert einen bestimmten Ver- und Entsorgungs- bereich, beispielsweise Gas oder Elek- trizität. Die Werkinformation stellt die Gesamtheit aller Daten eines Mediums in einem Ver- oder Entsorgungsgebiet dar, die ein Werkleitungsbetreiber (Wer- keigentümer) für den Betrieb und den Unterhalt seines Leitungsnetzes benö- tigt. DieWerkinformation wird durch den Werkeigentümer in einem Werkinforma- tionssystem mit einheitlichem Raumbe- zug verwaltet und nachgeführt. Erfasst werden soll der öffentliche Raum. Dank der Intervention des HEV Schweiz sollen privaten Leitungen auf privaten Grund nicht Bestandteil des LKCH bilden. NachAuffassung desHEVSchweiz schafft der geplante LKCH grundsätzlich einen Mehrwert. Esmacht Sinn, dass die für den Leitungskataster vorgesehenen Daten nach einem schweizweit einheitlichen

„ Ziel muss es sein, die Interessenabwägung wieder stärker in den Fokus der Raumplanung zu rücken.“

Schutzbedürfnisse an den Raum mög- lich gemacht, kann das dem öffentli- chen Gesamtinteresse am besten ent- sprechende Ergebnis erzielt werden. Indem Ausnahmen bei der Berücksich- tigung von Inventaren ermöglicht wer- den, wird mehr Handlungsspielraum erreicht. Parlamentarische Initiativen 17.525 Rutz und 17.526 Walliser (Egloff) Der HEV Schweiz unterstützt daher zwei Vorstösse, die eine reale Lösung für den Interessenkonflikt zwischen dem Erhal- tungsziel des ISOS und der Siedlungs- verdichtung nach innen vorschlagen. Diese beiden parlamentarischen Initi- ativen verlangen, Ausnahmen vorzuse- hen, damit von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne des ISOS abgewi- chen werden kann, wenn ihr öffentliche Interessen entgegenstehen. Dabei steht die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen imVordergrund. Die beiden Kommissionen der UREK haben die- sen parlamentarischen Initiativen 2019 Folge gegeben. Sie haben damals den Interessenkonflikt zwischen ISOS und Verdichtung nach innen bestätigt. Dies bestätigte auch das Parlament, indem es in der Wintersession 2020 die beiden Vorstösse nicht abgeschrieben hat. Leitungskataster Schweiz Eine interdepartementale Arbeitsgrup- pe des Bundes hat sich gestützt auf den Bericht des Bundesrates zur Nut- zung des Untergrundes in Erfüllung des Postulats Riklin (11.3229) mit dem The- ma der Nutzung im Untergrund befasst.

lungsverdichtung nach innen. Somit besteht nach wie vor gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Im Bericht «ISOS und Verdichtung» einer Arbeitsgruppe des Bundes wird festgehalten, dass das ISOS eine Grundlage für die Interesse- nermittlung ist und nicht bereits das Er- gebnis einer Interessenabwägung. Die Erhaltungsziele des ISOS sollen nicht direkt in die Interessenabwägung ein- fliessen, sondern müssen zuerst durch die planenden Behörden präzisiert und auf ihre Aktualität überprüft werden. Der HEV Schweiz setzt sich generell seit langem für eine verstärkte Inter- essenabwägung zwischen Schutz und Nutzung in der Raumplanung ein: Ziel muss es sein, die Interessenab- wägung wieder stärker in den Fokus der Raumplanung zu rücken. Priori- tärer Zweck der Raumplanung ist es, die raumrelevanten Interessen gegen- einander abzuwägen. Hierfür ist eine Interessenabwägung zu ermöglichen, welche diesen Namen auch verdient. Erforderlich sind mehr raumplaneri- sche Handlungsspielräume, damit eine umfassende Abwägung der raumplane- rischen Ansprüche möglich ist, welche nicht ausschliesslich auf «Schutz und Bewahren» basiert, sondern auch eine zeitgemässe Nutzung (wirtschaftliche Entwicklung, Erschliessung, Tourismus, Landwirtschaft etc.) berücksichtigt. Nur wenn ein gewisses Mass an Handlungs- freiheit besteht, können die diversen Bedürfnisse gegeneinander abgewo- gen und ein bestmöglicher Ausgleich geschaffen werden. Wird effektiv mehr Handlungsspielraum für die Abwägung der unterschiedlichen Nutzungs- und

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