Jahresbericht-2020

Politische Kernthemen

mit einer echten inhaltlichen Gesetzes- revision anzugehen. Die Problematik der Entschädigung staatlicher Eingriffe ins Eigentumsrecht und der Entschädi- gungsverfahrenbei Betriebsreglements- änderungen von Flughäfen bleibt nach wie vor bestehen. Der HEV Schweiz ist enttäuscht, dass das Parlament sich weigerte, in diesen wichtigen Belangen korrigierend einzugreifen und Hand für eine faire Lösung zu bieten.

ten ab. Die Verfahrensregeln tragendie- ser Tatsache bis heute nicht Rechnung; dies obwohl die Anliegen von aNR Rolf Hegetschweiler in einer Motion der Kommission für Umwelt, Raum- planung und Energie des Ständerats im Jahr 2008 übernommen und vom Parlament erneut unterstützt wurde. Bedauerlicherweise wurde die Chance nicht genutzt, die bestehende Proble- matik von schleichenden entschädi- gungslosen Eigentumsbeschränkungen

Vorstoss von aNR Rolf Hegetschweiler «Fluglärm. Verfahrensgarantien» aus dem Jahr 2002 hatte klare Verfahrens- regeln bei Betriebsreglementsände- rungen vonFlughäfen zumZiel. Anders als bei Strasse und Schiene konzent- riert sich der Lärm nicht auf die Infra- struktur (Flughafen). Die «Flugstra- ssen» sind nicht an die Infrastruktur (Flughafen) gebunden, sondern hän- gen vielmehr in entscheidender Weise von den jeweiligen Betriebsreglemen-

„Zu diesem Zweck wäre den neu

übermässig Betroffenen durch den Flughafeninhaber eine persönliche Anzeige zur Anmeldung ihrer Ansprüche zuzustellen.“

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