Jahresbericht-2020

JAHRESBERICHT 2020

Politische Kernthemen

Energie und Umwelt

Klimapolitik nach 2020 – Revision CO 2 -Gesetz

Wirtschaftlichkeitsfaktoren. Aus Sicht des HEV Schweiz gehören weder die bereits vereinbarten Klimaziele noch die Massnahmen zu deren Erreichung in die Bundesverfassung. Umsetzung der Mustervor- schriften im Energiebereich (MuKEn 2014) Per Ende 2019 hatten acht Kantone die neuen Energievorschriften eingeführt. Unter dem Druck des sich verschärfen- den CO 2 -Gesetzes, waren sämtlich Kan- tone aktiv bemüht, die eigenen Energie- gesetze schnellstmöglich anzupassen. Insbesondere in der Ostschweiz führten die Kantone Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen und Graubünden sowie auch Neuenburg die parlamentarische Be- ratung durch und setzen das revidierte Energiegesetz auf Anfang 2021 oder in der ersten Jahreshälfte in Kraft. Coro- na bedingt musste der Kanton Glarus zweimal die Landsgemeinde verschie- ben. Voraussichtlich wird im Frühling 2021 über das neue Energiegesetz ab- gestimmt werden. Stattgefunden hat die Abstimmung zum neuen Energiegesetz im Kanton Aargau. Mit 50.7% der Stim- men wurde der Vorschlag der Regierung knapp verworfen. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Bern und Solo- thurn ein, welche die Vorlage neu aus- arbeiten müssen. Bis Mitte 2021 werden somit 14 Kantone ihre Energiegesetze auf dieMuKEn 2014 abgestimmt haben. Zwölf davon haben das Modul zum Heizungsersatz aufge- nommen und werden von einer verzö-

Am 12. Januar 2021 wurde das Refe- rendum mit mehr als 110’000 Unter- schriften eingereicht. Entsprechend ist davon auszugehen, dass das Volk im Sommer 2021 über das CO 2 -Gesetz ab- stimmen wird. Aufgrund der Verzögerungen bei der Beratung zum CO 2 -Gesetz, hat der Bun- desrat im Frühling eine Verordnungsre- vision in die Vernehmlassung geschickt und die CO 2 -Verordnung sodann auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Die- se erlaubt dem Bund, die CO 2 -Abgabe auf Brennstoffe auf den 1. Januar 2022 von Fr. 96.- pro Tonne CO 2 auf Fr. 120.- pro Tonne zu erhöhen. Ebenfalls einer Vernehmlassung unter- ziehen musste sich der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Gletscherinitiative.

Der Vorschlag zu einem neuen CO 2 -Grenzwert für Gebäude aus dem Ständerat, wurde im Sommer durch den Nationalrat aufgenommen und be- stätigt. In der Folge war der neue Gren- zwert in Stein gemeisselt. Auch die bis anhin vorgesehene Koppelung an den bis 2026/27 zu erreichenden Zielwert wurde fallen gelassen. Einzig die ver- zögerte Einführung für Kantone wel- che die Vorgaben der MuKEn 2014 zum Heizungsersatz in ihre Energiegesetz- gebung aufgenommen haben, kam neu noch dazu. Gänzlich unbestritten in der Debatte war die Erhöhung der CO 2 -Ab- gabe bis Fr. 210 pro Tonne CO2. In der Herbstsession verabschiedeten die beiden Räte das CO 2 -Gesetz worauf die Automobilverbände und Avenergy (ehemals Erdölvereinigung) das Refe- rendum gegen den Gesetzesvorschlag ergriffen. Seitens HEV Schweiz sprach sich die Delegiertenversammlung, nach

„Am 12. Januar 2021 wurde das

Referendum mit mehr als 110'000 Unterschriften eingereicht.“

Diese fordert das Netto-Null Ziel beim Treibhausgasausstoss und ein Verbot von fossilen Energieträgern ab 2050. In seinem Gegenvorschlag folgt der Bun- desrat massgeblich dem Initiativtext mit nur leichten Korrekturen bei den

einem knappen Vorstandsentscheid, deutlich für die Unterstützung des Re- ferendums aus. Dieser Entscheid wurde zusammen mit einem Unterschriften- bogen in der Zeitung vom 15. Dezember publiziert.

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