Jahresbericht-2020

Politische Kernthemen

gerten Einführung des Grenzwertes aus dem CO 2 -Gesetz profitieren können. Die Kantone Appenzell Ausserroden, Schwyz und Zug haben im Berichtsjahr die Vernehmlassungen durchgeführt. Bereits in der politischen Diskussion stecken die Kantone Genf, Nidwalden, Tessin und Zürich. Einzig das Wallis und der Kanton Uri sind noch nicht ganz so weit. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Kantonsregierungen die Gesetzesanpassungen spätenstens auf Anfang 2022 umsetzen wollen. Revision des Gasversorgungs- gesetzes Der Schweizer Gasmarkt ist im Rohr- leitungsgesetz (RLG) nur rudimentär geregelt. Die Weiterentwicklung der pri- vatrechtlichen Netzzugangsbedingun- gen zwischen Industrie und Gasbran- che (Verbändevereinbarung) stösst an ihre Grenzen. Eine spezialgesetzliche Regelung des Netzzugangs im neuen Gasversorgungsgesetz (GasVG) ist da- her notwendig, um Rechtssicherheit zu

schaffen. Der Bundesrat stiess diesen neuen Gesetzesvorschlag an und schick- te diesen zu Beginn des Jahres in die Ver- nehmlassung. Die Gasversorgung wird auch bei der zukünftigen Energieversorgung der Schweiz eine zentrale Rolle innehaben. Speicherkapazitäten für den saisonalen Ausgleich, die Möglichkeit Überschuss-

strom in Methan umzuwandeln und wieder ins Gasnetz einzuspeisen oder die Stromerzeugung im Winter mittels Gaskombikraftwerken und Wärmekraft- koppelungsanlagen werden wichtige Stützpfeiler der Landesversorgung bil- den. Entsprechend soll hier weiterhin ein Markt spielen und die Entwicklun- gen nicht durch starre Regulierungen

„Bis Mitte 2021 werden somit 14 Kantone ihre Energiegesetze auf die MuKEn 2014 abgestimmt haben. “

Energiegesetz in Kraft inkl. Teil F – Heizungsersatz Energiegesetz beschlossen jedoch nicht in Kraft, inkl. Teil F Parlamentarischer Prozess am am Laufen, inkl. Teil F Vernehmlassung abgeschlossen (SZ, ZG inkl. Teil F) Ausarbeitung in der Vorlage Neues Energiegesetz ohne Teil F

14 Kantone haben Teil F bereits umgesetzt oder sehen dies vor.

Abb. Umsetzungsstand des Teils F – Erneuerbare Energie beim Heizungsersatz gemäss MuKEn 2014. Kantone die den Teil F umgesetzt haben erhalten einen Aufschub bei der Einführung des Grenzwertes gemäss dem CO 2 -Gesetz.

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