Jahresbericht-2020

Verband

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das Jahr 2020 alles andere als ein «Jahr zum Vergessen» war. Sie belegen aber auch erneut meine beiden bekannten Leitsätze: 1. Mitglieder dürfen mit dem HEV immer rechnen (neuer Zusatz: vor allem auch in Krisenzeiten!). 2. Alle, die für unsere Mitglieder und das Wohnei- gentum keine guten Absichten hegen, müssen mit demHEV immer rechnen. Diese beiden Eckpfeiler werden für den HEV denn auch weiterhin klare Weg- weiser bleiben. Ich danke allen, die an der wichtigen Verbandsarbeit im HEV teilhaben: Mitglieder, Chargierte in Vor- ständen und Kommissionen sowie den Teams der Geschäftsstellen. Unsere He- rausforderungen liegen in der Zukunft – packen wir sie gemeinsam an!

den Kommissionen, lehnten in der Win- tersession schliesslich beide Parlaments- kammern das aus unserer Sicht mehr als fragwürdige Ansinnen ab. Der HEV hatte von allem Anfang an konsequent alle Vermieter aufgerufen, wo angezeigt und möglich, ihre Mieter innerhalb von soli- darischen bilateralen Vereinbarungen zu entlasten. Ebenso konsequent hatte sich der HEV vom Anfang bis zum Schluss in aller Deutlichkeit gegen staatliche Zwangseingriffe zur Wehr gesetzt. Neben diesen ressourcenintensiven ei- gentumspolitischen Aktivitäten stellte der HEV selbstverständlich seinen – an- zahlmässig erneut angewachsenen – Mitgliedern stets das breite und bewähr- te Dienstleistungsangebot zu Verfügung, teilweise leider mit durch Corona be- dingten Einschränkungen und Unter- brüchen.

Als weiterer Schwerpunkt fast während des ganzen Jahres beschäftigt hatten uns die mannigfaltigen Herausforderungen und daraus hervorgehende Forderun- gen im Umfeld der Coronakrise. Rück- blickend als fast am wenigsten aufre- gend zeigte sich die Sicherstellung des März-Zügeltermins, dies allerdings be- reits unter Beachtung von starken Schutz- massnahmen. Eigentliches, sich über viele Monate erstreckendes «pièce de résistance» war aber zweifellos die politi- sche Auseinandersetzung zum von brei- ten Kreisen geforderten Zwangs-Miet- erlass bei den Geschäftsmieten während des sogenannten Lockdowns im Früh- ling. Es galt, die wichtigen Grundsätze des Privatrechts, der Vertragsfreiheit, der Gewährleistung des Eigentums und einer nicht wettbewerbsverzerrenden Gleich- behandlung von Vermietern, eingemie- teten Betrieben und in betriebseigenen Liegenschaften tätigen Unternehmen zu verteidigen. Nach mehrmaligem hin und her in National- und Ständerat sowie in

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Diese kurze Auswahl von Aktivitäten zeigt mehr als deutlich, dass für denHEV

132 im Parlament eingereichte

42 beobachtete politische Geschäfte

Stellungnahmen

Telefonische Rechtsauskunft HEV Schweiz: 7‘492 Auskünfte, Anrufe 1'415 Stunden, 39 Minuten

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