Leitfaden-Eigenverbrauch_2025

Anhang

Anhang 1: Abkürzungsverzeichnis und technische Erläuterungen

BFE

Bundesamt für Energie

EVG

Eigenverbrauchsgemeinschaft

EVS

Einspeisevergütungssystem

EVU

Elektrizitätsversorgungsunternehmen

EIV

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen auf Bundesebene, die maximal 30 % der Investitionskosten deckt. Für Vollzug ist die Vollzugsstelle (Pronovo AG) zuständig (www.pronovo.ch)

HAK

Hausanschlusskasten

HER

Handbuch Eigenverbrauchsregelung des VSE

HKN

Herkunftsnachweis

KEV

Kostendeckende Einspeisevergütung.

Nettoproduktion

Elektrizität, die mit der Anlage produziert wird (Bruttoproduktion), abzüglich der von der Anlage selber verbrauchten Elektrizität (vgl. Art. 11 Abs. 2 EnV)

SiNa

Sicherheitsnachweis (nach Art. 5 NIV)

Smart Meter

In diesem Dokument wird damit ein elektronisches Messgerät für elektrische Energie bezeichnet, das einen Lastgang ermittelt. Abkürzung für „Standard Test Conditions“, es bedeutet die Standard -Test-Be dingungen für PV-Module. Die Leistung der Solarmodule bei STC-Bedingun gen entspricht der “Spitzen - Nennleistung” einer Photovolta ikanlage auf der Gleichstromseite, wie sie in der Verordnung genannt wird. Sie wird oft mit kWp (Kilowatt peak) gekennzeichnet. Die am Ort der Produktion über dem bestehenden Eigenbedarf hinaus produ zierte und in das Netz eingespeiste Energie. Verteilnetzbetreiber, oft auch mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) oder mit Netzbetreiber bezeichnet Der Eigenverbrauch wird durch den lokalen Verteilnetzbetreiber sichergestellt, die Endverbraucher oder allfälligen Verbrauchsstätten werden wie bisher durch den Netzbetreiber beliefert. Der ZEV respektive der verantwortliche Grundeigentümer beliefert die ZEV bzw. deren Teilnehmer mit Strom. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gemäss Art. 17 EnG.

STC

Überschuss

VNB

ZEV

Praxismodell VNB

Modell ZEV

Gesetze und Verordnungen:

EMmV

Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung

EnG

Energiegesetz

EnV

Energieverordnung

EnFV

Energieförderungsverordnung

HKSV

Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung

NIV

Niederspannungs-Installationsverordnung

energieschweiz.ch 28

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