Leitfaden-Eigenverbrauch_2025
Anhang
Anhang 1: Abkürzungsverzeichnis und technische Erläuterungen
BFE
Bundesamt für Energie
EVG
Eigenverbrauchsgemeinschaft
EVS
Einspeisevergütungssystem
EVU
Elektrizitätsversorgungsunternehmen
EIV
Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen auf Bundesebene, die maximal 30 % der Investitionskosten deckt. Für Vollzug ist die Vollzugsstelle (Pronovo AG) zuständig (www.pronovo.ch)
HAK
Hausanschlusskasten
HER
Handbuch Eigenverbrauchsregelung des VSE
HKN
Herkunftsnachweis
KEV
Kostendeckende Einspeisevergütung.
Nettoproduktion
Elektrizität, die mit der Anlage produziert wird (Bruttoproduktion), abzüglich der von der Anlage selber verbrauchten Elektrizität (vgl. Art. 11 Abs. 2 EnV)
SiNa
Sicherheitsnachweis (nach Art. 5 NIV)
Smart Meter
In diesem Dokument wird damit ein elektronisches Messgerät für elektrische Energie bezeichnet, das einen Lastgang ermittelt. Abkürzung für „Standard Test Conditions“, es bedeutet die Standard -Test-Be dingungen für PV-Module. Die Leistung der Solarmodule bei STC-Bedingun gen entspricht der “Spitzen - Nennleistung” einer Photovolta ikanlage auf der Gleichstromseite, wie sie in der Verordnung genannt wird. Sie wird oft mit kWp (Kilowatt peak) gekennzeichnet. Die am Ort der Produktion über dem bestehenden Eigenbedarf hinaus produ zierte und in das Netz eingespeiste Energie. Verteilnetzbetreiber, oft auch mit Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) oder mit Netzbetreiber bezeichnet Der Eigenverbrauch wird durch den lokalen Verteilnetzbetreiber sichergestellt, die Endverbraucher oder allfälligen Verbrauchsstätten werden wie bisher durch den Netzbetreiber beliefert. Der ZEV respektive der verantwortliche Grundeigentümer beliefert die ZEV bzw. deren Teilnehmer mit Strom. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gemäss Art. 17 EnG.
STC
Überschuss
VNB
ZEV
Praxismodell VNB
Modell ZEV
Gesetze und Verordnungen:
EMmV
Verordnung des EJPD über Messmittel für elektrische Energie und Leistung
EnG
Energiegesetz
EnV
Energieverordnung
EnFV
Energieförderungsverordnung
HKSV
Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
NIV
Niederspannungs-Installationsverordnung
energieschweiz.ch 28
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