Leitfaden-Eigenverbrauch_2025

1. Vorwort

Unter Eigenverbrauch wird der unmittelbare Verbrauch des Stroms zeitgleich mit der Produktion am Ort der Produktion oder die zeitgleiche Speicherung und der spätere Verbrauch am Ort der Produktion verstanden. Der vorliegende Leitfaden gilt grundsätzlich für alle Technologien. Da aber Eigenverbrauch und namentlich Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (nachfolgend ZEV) am häufigsten mit PV-Anlagen realisiert wer den dürften, wird der Schwerpunkt nachfolgend auf diese Konstellationen gelegt.

Abbildung 1: Schematische Tagesganglinie für Produktion und Verbrauch mit einer PV-Anlage. © Basler & Hofmann AG

Der vorliegende Leitfaden stellt vor allem die Rahmenbedingungen zur Schaffung und den Betrieb eines ZEV vor und zeigt Möglichkeiten für die praktische Handhabung auf. Der Leitfaden richtet sich somit an alle am Eigenverbrauch interessierten Personen und Organisationen, insbesondere an Mieter, Grundeigentü mer und Fachleute aus den Bereichen Architektur, Siedlung, Raumnutzung und Technik. Er behandelt das Innenverhältnis des ZEV. Zu Fragestellungen, die den ZEV intern nicht oder nur indirekt betreffen und ins besondere im Zusammenhang mit dem Verteilnetzbetreiber (VNB) stehen (beispielsweise zum Netzan schluss oder zum Zählerwesen), veröffentlicht der VSE ein eigenes Branchendokument «Handbuch Eigen verbrauchsregelung (HER) 1 ». Diese Themen werden hier unter Verweis auf das VSE-Dokument nur kurz behandelt. Weitere Punkte im Zusammenhang mit Eigenverbrauch und ZEV hat die ElCom in ihrer Mittei lung «Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050» 2 aufgenommen. Im Kapitel 2 werden die für den Eigenverbrauch wesentlichen Bestimmungen dargelegt. Kapitel 3 und 4 gehen näher auf die beiden typischen Formen des ZEV ein, nämlich den ZEV unter mehreren Grundeigen tümern und den ZEV mit Mietern des Grundeigentümers. Kapitel 5 behandelt die wichtigsten Punkte im Verhältnis zwischen ZEV und VNB. Im Anhang werden Vertragsvorlagen vorgestellt. Dieser Leitfaden enthält Empfehlungen zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. In der Praxis kön nen sich auch andere Lösungen etablieren, sofern sie die rechtlichen Vorgaben einhalten.

1 Siehe www.strom.ch/download (kostenpflichtig) 2 Elcom Mitteilung vom 17. April 2023, Mitteilungen (admin.ch)

energieschweiz.ch 4

Made with FlippingBook flipbook maker