STWE - Das Wichtigste in Kürze_2023

Praxisnahe und profesionelle Artikel zum Thema Wohneigentum.

Stockwerkeigentum

Das Wichtigste in Kürze

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Vorwort der Autorin

Das Institut des Stockwerkeigentums (Art. 712a - t ZGB) wurde mit der Revisi on des ZGB vom 19. Dezember 1963 ins schweizerische Zivilgesetzbuch auf genommen, um dem wachsenden Wunsch nach Eigentum an Gebäudeteilen Nachachtung zu verschaffen. Inzwischen hat sich das Stockwerkeigentum als Eigentumsform in der Schweiz etabliert; zurzeit gibt es rund 500'000 Stock werkeigentumswohnungen in der Schweiz. Das Stockwerkeigentum bietet die ideale Möglichkeit, einer grösseren Anzahl Personen den Wunsch nach einem Eigenheim zu erfüllen. Dies hat dazu beigetragen, dass sich die Wohneigen tumsquote der Schweiz von rund 31% im Jahr 1990 auf rund 37% im Jahr 2021 erhöht hat. Verstärkt wurde der Trend zum Stockwerkeigentum durch die lange Tiefzinsphase in den letzten Jahren. Fragen ums Stockwerkeigentum bilden auch Gegenstand in der Rechtsbera tung des Hauseigentümerverbandes für seine Mitglieder. Dabei zeigt sich, dass wichtige Begriffe zum Thema Stockwerkeigentum oftmals unklar sind. Diese Broschüre dient der Klärung der für das Verständnis des Stockwerkei gentums zentralen Grundbegriffe in kurzer, prägnanter Form. Zur Vertiefung der Informationen sei auf de n ausführlichen Ratgeber „Stockwerkeigentum“ verwiesen.

Zürich, Juli 2023

Monika Sommer

© Hauseigentümerverband Schweiz, Zürich, 5. überarbeitete Auflage 2023

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Hinweis : Aus Gründen der Lesefreundlichkeit wird im Text die männliche Form für Personenbegriffe (Stockwerkeigentümer, Verwalter etc.) im Sinne eines Oberbegriffs verwendet. Weibliche Personen (Stockwerkeigentümerinnen, Verwalterinnen etc.) gelten als miteingeschlossen.

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1. Entstehung und Beendigung

1.1. Entstehung 1.2. Beendigung

2. Aufteilung – Was gehört wem?

2.1. Wertquote 2.2. Gemeinschaftliche Teile 2.3. Sonderrecht 2.4. Ausschliessliche Nutzungsrechte (Sondernutzungsrechte)

3. Eigentümergemeinschaft

3.1. Eigentümergemeinschaft 3.2. Eigentümerversammlung 3.3. Beschlüsse der Eigentümerversammlung 3.4. Schriftliche Beschlussfassung 3.5. Ausschuss (Abgeordnete) 3.6. Ausschluss eines Stockwerkeigentümers

4. Tragung der Kosten

4.1. Gemeinschaftliche Kosten und Lasten 4.2. Verteilung der Gemeinschaftskosten

5. Unterhalt und bauliche Massnahmen

5.1. Unterhalt, Wiederherstellung, Erneuerung und Umbauarbeiten 5.2. Erneuerungsfonds

6. Verwaltung und Reglement

6.1. Verwaltung 6.2. Reglement

7. Hilfsmittel und nützliche Informationen

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