Vorsicht Schimmel

CameraTicinese dell’Economia Fondiaria ViaTrevano 39, CP 4137, 6904 Lugano Telefon 091 972 91 71, Fax 091 972 91 73

Beratung von Immobilienfirmen Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT) Der Verband vertritt die professionellen Anbieter von Im- mobiliendienstleistungen in den Bereichen Bewirtschaf- tung, Verkauf, Beratung, Entwicklung und Schätzung. Internet: www.svit.ch, Telefon 044 434 78 88

Hausverein Schweiz (HVS) Der Verband vertritt die Anliegen umweltbewusster Haus- und Stockwerkeigentümer/innen und berät in al- len Fragen rund ums Wohneigentum. Die regionalen Sektionen des HVS bieten den Mitgliedern kostenlose telefonische Kurzauskünfte sowie eine baufachliche Be- urteilung ihres Gebäudes an (kostenpflichtig).

Schadensabklärung Spezialisten für Bauschäden und Bauphysik

Entsprechende Fachleute in Ihrer Region finden Sie imBran- chenverzeichnis (auch unter www.local.ch) oder in Ihrem re- gionalenTelefonbuch (auch unter www.directories.ch) Regionale Sektionen des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) Die regionalen Sektionen des HEV bieten den Hausei- gentümern eine kostenpflichtige baufachliche Beurtei- lung ihres Gebäudes an. Adresse s. Absatz Mietrechts- fragen > HEV (www.hev-schweiz.ch/home/sektionen/) Regionale Sektionen des Hausvereins Schweiz (HVS) Die regionalen Sektionen des HVS bieten den Hausei- gentümern eine kostenpflichtige baufachliche Beurtei- lung ihres Gebäudes an. Adresse s. Absatz Mietrechts- fragen > HVS (www.hausverein.ch) Maler- und Gipserunternehmen Maler- und Gipserunternehmen, die Mitarbeiter mit bau- physikalischen Kenntnissen beschäftigen, können Scha- densabklärungen selbst durchführen. Im Rahmen einer Offertstellung sind Schadensabklärungen in der Regel kostenlos. Adressen s. Abschnitt Sanierungen.

Hausverein Schweiz, Postfach 6515, 3001 Bern. Telefon 031 311 50 55, www.hausverein.ch

Schlichtungsbehörde/ Mietämter Diese kantonalen und regionalen Stellen beraten Mieter und Vermieter in Mietangelegenheiten kostenlos. Bei Streitigkeiten kann ein Begehren auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gestellt werden. In solchen Fäl- len versucht die Schlichtungsbehörde anlässlich einer Verhandlung eine Einigung herbeizuführen. Die Adresse und Telefonnummer der zuständigen Schlichtungsbehörde erhalten Sie bei der Verwaltung IhrerWohngemeinde, Ihrer regionalen Sektion des Haus- eigentümerverbandes Schweiz (www.hev-schweiz.ch/ 2929.0.htm) oder auf der Internetseite des Schweizeri- schen Mieterinnen- und Mieterverbands (www.mieter- verband.ch).

BAG – Vorsicht Schimmel | 31

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