Vorsicht Schimmel
Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer können sich bei Fragen zu Schimmelbewuchs an Arbeitsplätzen an fol- gende Adressen wenden (siehe Vorgehen auf Seite 30): Kantonale und städtische Arbeitsinspektorate Bei Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die wie z.B. bei Schimmel mit der Raumluft in Beziehung stehen, können Arbeitgeber so genannte Arbeitshygieniker als Spezialisten beiziehen: Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat Ihres Kantons oder (bei grösse- ren Städten) Ihrer Stadt auf. Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Direktion für Arbeit Grundlagen Arbeit und Gesundheit Internet: www.seco.admin.ch, Telefon 031 322 56 56 oder Telefon 043 322 21 10 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Abteilung Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Bereich Chemie E-Mail: chemie@suva.ch; Telefon 041 419 61 32 Die Kontaktadressen der Arbeitsinspektorate finden Sie unter: www.arbeitsinspektorat.ch
Merkblätter Suva-Merkblatt «Schimmelpilzsanierungen in Innenräu- men. Sind Ihre Mitarbeitenden wirksam geschützt?», Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva; (2009). Bestellungen über www.suva.ch/waswo; Bestellnum- mer 44081. Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV, Merkblatt Schimmelpilzsanierungen, Fachverlag SMGV, Art-Nr. 2978, Telefon 043 233 49 40, (www. malergipser.com > Fachverlag SMGV-Shop)
BAG – Vorsicht Schimmel | 33
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