HEV_Jahresbericht_2015

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

Wohneigentumsbesteuerung und Eigentumsförderung

Eigenmietwert harrt einer Lösung Schon ist es über drei Jahre her, dass Volk und Stände die Volksinitiative des HEV Schweiz «Sicheres Wohnen im Alter» mit 47,4 % Ja-Stimmen überaus knapp ab- gelehnt haben. Der HEV Schweiz hat die im Abstim- mungskampf geübte Kritik analysiert und am 14. März 2013 hat NR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz, die Motion (13.3083) «Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahl- recht beim Eigenmietwert.» eingereicht. Der Bundesrat hat die Motion am 8. Mai 2013 gerade mal knapp zwei Monate nach der Einreichung abgelehnt. Über ein Jahr später, am 25. September 2014, nahm jedoch der Nati- onalrat mit 93 Ja-Stimmen zu 90 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen die Motion an. Seither wurde die Motion schon mehrmals für die vorberatende Kommission des Ständerats traktandiert, sie wurde jedoch immer wie- der, teils sehr kurzfristig, verschoben. Es ist ein unschö- nes Ränkespiel und politisches Taktieren, das sich die Verwaltungsbüros und der Präsident der zuständigen Kommission, diejenigen Stellen, die für die politische Agenda zuständig sind, diesbezüglich liefern. Wie auch immer, der HEV Schweiz wird in Bezug auf die Besteue- rung des Eigenmietwerts nicht locker lassen. Sie ist ei- nes der drängendsten Probleme und eine letzte grosse

Wohneigentumsförderung mit Mitteln der 2. Säule

Ungerechtigkeit im Schweizer Steuerrecht. Mit der Mo- tion geht es darum, eine nachhaltige Lösung für diesen Problemfall zu finden. Die zuständige Kommission des Ständerats und der Ständerat tun gut daran, das Anlie- gen ernst zu nehmen und endlich für eine Lösung bei der stossend ungerechten Besteuerung des Eigenmiet- werts Hand zu bieten. Am 14. Juni 2015 lehnten Volk und Stände die von der SP, den Grünen, dem Schweizerischen Gewerk- schaftsbund sowie der EVP unterstützte Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erb- schaftssteuerreform)» deutlich mit 71% Nein-Stimmen ab. Kein einziger Stand unterstützte die ungerechte Vorlage. Der HEV Schweiz hatte die unausgewogene Vorlage an vorderster Front bekämpft, indem er eine eigenständige Kampagne gegen die Initiative führte. Es gab Gründe zu Hauf, um diese Initiative abzulehnen. Sei es der völlig willkürliche und viel zu tiefe Freibe- trag, die im Abstimmungskampf stetig höher ange- setzte Steuerausnahme für Unternehmen, die schön aufzeigte, wie wenig durchdacht die Initiative war, das Abstellen auf den meist höheren Verkehrswert, statt wie üblich auf den Steuerwert, die juristisch proble- matische Rückwirkung, die Verletzung der kantonalen Finanzautonomie sowie die Mehrfachbesteuerung des Vermögens. Der HEV ist froh über den Ausgang der Abstimmung und stolz darauf, mit seiner Kampagne zum «Nein zur Erbschaftssteuerinitiative» beigetragen zu haben. Nationale Erbschaftssteuerinitiative deutlich abgelehnt

(13.3656). Im November 2015 legte der Bundesrat den entsprechenden Bericht sowie den Gesetzesentwurf vor, in dem er den Bezug von Geldern aus der 2. Säule für den Erwerb von Wohneigentum ausdrücklich von der Reform ausnahm. Ein Haus oder eine Wohnung stellten einen Wert dar, welcher der Altersvorsorge er- halten blieben. Somit werden zukünftige Hausbesitzer auch in Zukunft einen Teil des erforderlichen Eigenka- pitals aus der beruflichen Vorsorge entnehmen dürfen. Der HEV Schweiz begrüsst diese Entscheidung sehr und wird sich aktiv an der nun folgenden Vernehmlassung zur Vorlage beteiligen. Wir sind überzeugt, dass die Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals über eine Än- derung der gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Ergänzungsleistungen wesentlich besser und ziel- gerichteter angegangen werden kann.

2014 hatte der Bundesrat eine Reform der Ergänzungs- leistungen angekündigt, bei der keine Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge mehr möglich sein soll- ten. Mit dieser Massnahme wäre eine wichtige Stütze für den Erwerb von Wohneigentum entfallen. Wohnei- gentum in der Schweiz ist teuer. Gerade junge Familien verfügen oftmals nur unter Einbezug der Vorsorgegel- der über das notwendige Eigenkapital zum Kauf von Wohneigentum. Die Abschaffung der Möglichkeit zum WEF-Vorbezug widerspricht dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung. Ständerat Urs Schwaller verlangte in einer Motion, dass die Zusammenhänge zwischen Kapitalvorbezug und dem späteren Bezug von Ergänzungsleistungen untersucht werden sollten

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