HEV Jahresbericht 2016

JAHRESBERICHT 2016

Weitere politische Sachthemen

Weitere politische Sachthemen

Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis Der HEV Schweiz unterstützt die von Nationalrat Hans Egloff (SVP, Zürich) eingereichte Motion Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis. Der Motionär fordert eine An- passung der Grundbuchverordnung dahingehend, dass den Grundeigen- tümern ein Einsichtsrecht betreffend die Protokolle von eGRIS gewährt wird. Damit können Eigentümer die Abfra- gen überprüfen und allfällige Missbräu- che der eGRIS - Aufsichtsbehörde zur Kenntnis bringen. Das Einsichtsrecht ist auf das eigene Grundstück und ei-

Gegen die schleichende Privatisierung des Grundbuchs Am 20. März 2015 reichte Nationalrat Hans Egloff (SVP, Zürich) die Motion „Gegen die schleichende Privatisierung des Grundbuchs“ im Nationalrat ein. Der Motionär beauftragt den Bundes- rat mit der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen dafür zu sorgen, dass der Betrieb des elektronischen Grundbuchs (eGRIS) durch eine öffentlich rechtliche Organisation oder eine unabhängige privatrechtliche Organisationsform im Mehrheits-Eigentum der Kantone er- folgt. Das Bundesamt für Justiz hat den Aufbau des elektronischen Grundbuchs der SIX Group übertragen. Dem Bund fehlt aber für die Auslagerung des Be- triebs von eGRIS an die SIX Group die notwenige gesetzliche Grundlage. Die SIX Group ist eine von Banken und Ver- sicherungen kontrollierte Unterneh- mung und damit Partei im Immobilien- und Hypothekarmarkt. Aufgrund der geplanten Aufbau- und Ablauforgani- sation wird ihr in Zukunft eine zentrale Rolle im Grundbuchwesen zukommen. Dies erachtet der HEV Schweiz als pro- blematisch. Die Führung des Grund- buchs und der damit zusammenhän- genden Geschäftsabläufe obliegt den Kantonen. Die hoheitlichen Befugnis- se im Bereich der Grundbuchführung können nicht einfach in die Hände ei- nes Marktplayers übergeben werden. Deshalb unterstützt der HEV Schweiz die Motion. Das Geschäft wurde bisher nicht im Parlament behandelt.

Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse. Auswir- kungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme Der analoge Telefonanschluss wird per Ende 2017 abgeschaltet und durch IP-Telefonie (Internet Protocol) ersetzt. Somit muss eine Vielzahl von Endge- räten, nebst dem Telefon auch Lifttele- fone und andere Alarmsysteme ersetzt werden. Dies hat unverhältnismässige Kosten zur Folge. Um die Kostenfolgen zu klären und die Möglichkeit einer Übergangsfrist einzuführen, haben Na- tionalrat Hans Egloff (SVP, Zürich) und Ständerat Joachim Eder (FDP, Zug) am 8. März 2016 das Postulat „Abschaltung

der analogen Telefonanschlüsse. Aus- wirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme“ im National- und Stän- derat eingereicht. Das Postulat beauf- tragt den Bundesrat, die Auswirkungen der geplanten Abschaltung der analo- gen Telefonanschlüsse per Ende 2017 auf Lifttelefonie und andere Alarmsys- teme zu prüfen und die Kostenfolgen unter anderem für Hauseigentümer aufzuzeigen. Des Weiteren wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob für eine begrenzte Frist von mindestens fünf Jahren die Grundversorgungs- konzessionärin verpflichtet werden kann, den analogen Telefonanschluss auf Kundenwunsch weiterhin zu ge- währleisten. Der HEV Schweiz unter- stützt dieses Postulat. Derzeit bieten

die Lifthersteller für die Umrüstung eine Lösung über das GSM Netz an. Da das GSM (2G) Netz im Jahr 2020 abge- schaltet wird, hätten die Liegenschafts- eigentümer zweimal die Kosten für die Umrüstung zu tragen. Anbietern und Nachfragern soll mit der verlängerten Frist Zeit verschafft werden, um sich auf einen Technologiewechsel vorzu- bereiten. Das Ziel müssen dauerhafte und kostenoptimierte Lösungen sein, die möglichst wenig Abhängigkeit von den Betreibern oder Liftherstellern zur Folge haben. Der Ständerat hat am 14. Juni 2016 das Postulat erfreulicherweise angenommen. Nun liegt es am Bundes- rat, die Kostenfolgen der geplanten Ab- schaltung darzulegen und eine Über- gangsfrist zu prüfen.

nen definierten Zeitraum beschränkt. Eigentümer sollen den Auszug der Pro- tokolle ohne Angaben von Gründen per Post anfordern können. Die Betriebsor- ganisation eGRIS darf einen geringfü- gigen Unkostenbeitrag verlangen. Die Grundbuchverordnung soll dahinge- hend angepasst werden. Der Nationalrat nahm die Motion am 21. September 2015 an und der Stän- derat am 29. Februar 2016. Die Motion wurde damit an den Bundesrat zur Aus- arbeitung überwiesen.

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