HEV Jahresbericht_2021

Politische Kernthemen

„Der HEV Schweiz begrüsst, dass die UREK-S auf die Vorlage zur 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes eingetreten ist und begrüsst auch, dass diese gegenüber der Vorlage des Bundesrats entschlackt wurde. “

von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone grundsätzlich begrüssenswert. Dessen konkrete Ausgestaltung befriedigt jedoch nicht. Es darf nicht zur Abgeltung von illegal erstellten Bauten auf Kosten der Allgemeinheit führen. Eine Berichter stattung zur Prüfung des Stabilisierungs ziels ist nachvollziehbar. Dieses darf sich allerdings nur auf Gebäude beziehen. Eine Ausdehnung auf alle Bodenversie gelungsflächen ist vom Erfassungs- und Kontrollaufwand her unverhältnismässig. Zudem sind die vorgeschlagenen Umset zungsfristen und Mechanismen der Be richterstattung zwecks Kontrolle des Sta bilisierungsziels nicht praxistauglich. Die Zahlung von Abbruchprämien für legal errichtete Bauten, Anlagen oder Ausbau ten wäre rechtsstaatlich bedenklich und wird vom HEV Schweiz entschieden ab gelehnt. Die Finanzierung der Abbruch prämien aus den Erträgen der Mehr wertabgabe lehnt der HEV Schweiz ab.

zogene Planungs- und Kompensations ansatz übernommen wurde. Dieser gibt den Kantonen mehr planerischen Ge staltungsspielraum im Bereich des Bau ens ausserhalb der Bauzone, um— unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet — auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen zu können. Richtigerweise wird dabei auf eine gebietsbezogene Gesamt betrachtung abgestellt. Wichtig ist auch, dass die Anwendung des Planungsan satzes durch die Kantone eine Option darstellt, deren Nutzung freiwillig ist.

Den bundesrechtlichen generellen Pla nungsgrundsatz zum Untergrund lehnt der HEV Schweiz ab. Daraus würde auf allen Ebenen ein Planungserfordernis von ungeahntem Ausmass abgeleitet, das kostspieligen Aktivismus und weite re Beschränkungen des Eigentumsrechts auslöst. Der Verband kann auch das neu aufge nommene Stabilisierungsziel, welches als Element der Landschaftsinitiative aufgenommen wurde, mittragen. Ebenso ist ein Anreizsystem für die Beseitigung

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