HEV Jahresbericht_2021

Politische Kernthemen

Für ein gesundes Klima - Gletscherinitiative

Biodiversitätsinitiative & NHG – Revision

HEV Schweiz für mehr raumplaneri scher Handlungsspielraum und Interes senabwägung ein. Der Objektschutz ist bereits in Art. 3 NHG sowie im ISOS ver ankert. Eine ökologische Aufwertung auf privatem Eigentum muss auf freiwilliger Basis beruhen und gesetzliche Zwänge zulasten der Grundeigentümer werden abgelehnt. In der vorliegenden Form kann der HEV Schweiz den indirekten Gegenvorschlag daher nicht mittragen. Der vom Bundesrat ausgearbeitete indi rekte Gegenvorschlag soll zur Förderung der Biodiversität beitragen, ohne die mit der Umsetzung der Initiative verbunde nen Probleme zu schaffen. Nach Ansicht des Verbands darf diese Gesetzesrevisi on jedoch nicht zu starken Nutzungsbe schränkungen und materiellen oder gar formellen Enteignungen privater Grund eigentümer führen. Auch Erschwerun gen im Baubewilligungsverfahren mit erheblichen Kostenfolgen zulasten der Immobilieneigentümer dürfen nicht Folge davon sein. Umfassende Strategi en, die Massnahmen verharmlosen und den Grundeigentümern erhebliche neue Kosten aufnötigen und zu Enteignun gen führen dürften, werden vom HEV Schweiz strikte abgelehnt.

Der Verein Klimaschutz Schweiz hat am 27. November 2019 die überparteiliche Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscherinitiative)» eingereicht. Die Initiativewill das aus demKlimaüberein kommen von Paris vom Dezember 2015 abgeleitete Verminderungsziel von Net to-Null Treibhausgasemissionen für das Jahr 2050 in der Verfassung festschrei ben. Abweichend von der Volksinitiative, ebenfalls aber mit einem Netto-Null Ziel bis 2050, will der direkte Gegenvorschlag des Bundesrats vom 3. April 2020 fossile Energien nicht verbieten und CO 2 -Emis sionen durch Senken im In- oder Aus land neutralisieren. Ein zusätzlicher, eigener Gegenvorschlag der vorberaten den Kommission des Nationalrats will die Anliegen des Bundesrats für eine ra sche Umsetzung auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe regeln. Die Volksinitiative ist absolut, mit zu vie len starren Zielen formuliert und zeigt nicht, wie das Netto-Null Ziel tatsächlich erreicht werden soll. Fossile Brenn- und Treibstoffe, somit auch fossile Heizun gen, sollen ab 2050 verbotenwerden. Für Immobilieneigentümer heisst dies kon kret, dass ab 2026 fossile Heizungen in beschränktemUmfang zwar noch einge baut, aber ab 2050 nicht mehr betrieben werden dürften. Der HEV Schweiz unterstützt das Ziel des Bundesrats, im Rahmen des Pariser Übereinkommens bis 2050 die Klima neutralität zu erreichen. Die Volksinitia tive und die Gegenvorschläge gehen aus Sicht des HEV Schweiz aber deutlich zu weit. Es braucht unbestritten eine Ab senkung, jedoch aber mit realistischen Massnahmen in einem realistischen Zeitraum. Genauso wie der Anstieg der Treibhausgase seine Zeit brauchte, braucht dies nun auch deren Senkung. Das Festhalten des Netto-Null Ziels bis 2050 ist absolut ausreichend – es braucht hierfür keine Bestimmung, weder in der Verfassung noch imGesetz.

Am 8. September 2020 hat der Träger verein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Land schaft (Biodiversitätsinitiative)» einge reicht. Die Initiative schlägt vor, in der Bundesverfassung (BV) hinter Artikel 78 zumNatur undHeimatschutz einenneu en Artikel 78a mit der Sachüberschrift «Landschaft und Biodiversität» einzufü gen. Die Initiative will im Wesentlichen Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe besser schützen. Die Biodiversitätsinitiative schränkt je doch die Hoheit der Kantone und ins besondere die Rechte der Haus- und Grundeigentümer enorm ein. Die Flä chen, Mittel und Instrumente für die Sicherung der Biodiversität werden im Initiativtext nicht explizit für ausschliess lich ausserhalb der Bauzone anwendbar erklärt. Dies könnte somit zu massiven Einschränkungen und enormen Kos ten für Immobilieneigentümer im Sied lungsgebiet führen. Deshalb begrüsst der HEV Schweiz, dass der Bundesrat die Biodiversitätsinitiative zur Ableh nung empfohlen hat. Schliesslich hat er an seiner Sitzung vom 31. März 2021 die Vernehmlassung zum indirekten Gegen vorschlag zur Volksinitiative Biodiversi tät eröffnet. Mit der Revision des Natur- und Heimat schutzgesetzes (NHG) werden aber un ter anderem auch implizite Ziele für den schweizerischen Gebäudepark vorgege ben. Die vorgeschlagenen Massnahmen mögen harmlos klingen, doch in ihrer Umsetzung würden sich daraus massive Einschränkungen und Bevormundun gen für die Grund- und Immobilienei gentümer geben. Der Gebäudepark wird bereits stark durch spezialgesetzliche Schutzvorgaben reguliert. Statt die be stehenden Schutzansprüche weiter zu verschärfen - etwa durch neue Vorgaben im Bereich Biodiversität – setzt sich der

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