HEV Jahresbericht_2021
Rechtsprechung
Tätigkeit der Schlichtungsbehörden
Bei den Schlichtungsbehörden gingen zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 26’627 Anfechtungen ein. Dies waren 1‘121 weniger als im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020. Gemessen an den über zwei Millionen Mietverhältnissen in der Schweiz wer den die Schlichtungsbehörden wei terhin selten angerufen. Zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 wurden insgesamt 27‘074 Fälle erledigt, davon 21‘505 Fälle von den Schlichtungsbe hörden. In 15‘099 Fällen konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Dies entspricht einem Anteil von 70,2 Prozent der von den Schlich tungsbehörden erledigten Verfahren. In 4'996 Fällen (23,2 Prozent) konnte durch die Schlichtungsbehörden keine Einigung herbeigeführt werden. In 1‘055 Fällen (6,6 Prozent) konnten die Schlichtungsbehörden aufgrund der gesetzlichen Grundlagen direkt einen Entscheid fällen. 5‘569 Fälle wurden anderweitig erledigt (Rückzug, Nicht eintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung ans Schiedsgericht).
Behandelte Fälle 1. Juli 2020 – 30. Juni 2021 : 27‘074 Davon durch Schlichtungsbehörden: 21‘505
1‘410 7Prozent
15‘099 70Prozent
4‘996 23Prozent
Einigung Entscheid Nichteinigung
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen
Themenspektrum der behandelten Fälle
1.7.16– 30.6.17
1.7.17– 30.6.18
1.7.18– 30.6.19
1.7.19– 30.6.20
1.7.20– 30.6.21
Anfangsmietzins Mietzinerhöhung Mietzinssenkung
898
1‘030 1‘376 3‘280 5‘636 6‘623 1‘825 8‘997 897
1‘081 1‘218 1‘424
926
1‘298 1‘146 2‘602 1‘072 5‘776 7‘165 2‘446 5‘569
1‘298 1‘343
1‘238 1‘873
Nebenkosten
824
764
974
andere Anfechtungsgründe
5‘646 6‘751 1‘687 7‘319
5‘718 6‘484 1‘973 7‘130
5‘307 6‘181 1‘927 6‘700
Kündigungsschutz
Mängel an der Mietsache
andere Fälle*
Total
25‘766
29‘664
25‘792
25‘099
27‘074
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen *andere Fälle: Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung ans Schiedsgerich t
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