HEV Jahresbericht_2021

Rechtsprechung

Tätigkeit der Schlichtungsbehörden

Bei den Schlichtungsbehörden gingen zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 26’627 Anfechtungen ein. Dies waren 1‘121 weniger als im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020. Gemessen an den über zwei Millionen Mietverhältnissen in der Schweiz wer den die Schlichtungsbehörden wei terhin selten angerufen. Zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 wurden insgesamt 27‘074 Fälle erledigt, davon 21‘505 Fälle von den Schlichtungsbe hörden. In 15‘099 Fällen konnte eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Dies entspricht einem Anteil von 70,2 Prozent der von den Schlich tungsbehörden erledigten Verfahren. In 4'996 Fällen (23,2 Prozent) konnte durch die Schlichtungsbehörden keine Einigung herbeigeführt werden. In 1‘055 Fällen (6,6 Prozent) konnten die Schlichtungsbehörden aufgrund der gesetzlichen Grundlagen direkt einen Entscheid fällen. 5‘569 Fälle wurden anderweitig erledigt (Rückzug, Nicht eintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung ans Schiedsgericht).

Behandelte Fälle 1. Juli 2020 – 30. Juni 2021 : 27‘074 Davon durch Schlichtungsbehörden: 21‘505

1‘410 7Prozent

15‘099 70Prozent

4‘996 23Prozent

Einigung Entscheid Nichteinigung

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen

Themenspektrum der behandelten Fälle

1.7.16– 30.6.17

1.7.17– 30.6.18

1.7.18– 30.6.19

1.7.19– 30.6.20

1.7.20– 30.6.21

Anfangsmietzins Mietzinerhöhung Mietzinssenkung

898

1‘030 1‘376 3‘280 5‘636 6‘623 1‘825 8‘997 897

1‘081 1‘218 1‘424

926

1‘298 1‘146 2‘602 1‘072 5‘776 7‘165 2‘446 5‘569

1‘298 1‘343

1‘238 1‘873

Nebenkosten

824

764

974

andere Anfechtungsgründe

5‘646 6‘751 1‘687 7‘319

5‘718 6‘484 1‘973 7‘130

5‘307 6‘181 1‘927 6‘700

Kündigungsschutz

Mängel an der Mietsache

andere Fälle*

Total

25‘766

29‘664

25‘792

25‘099

27‘074

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen *andere Fälle: Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung ans Schiedsgerich t

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