HEV Jahresbericht 2022
Politische Kernthemen
„Der HEV Schweiz hatte daher
in seiner Stellungnahme eine
Nachbesserung gefordert . “
Neuerwerber wird die Verfügung über ihre eigene Wohnung innert nützlicher Frist allerdings weiterhin eine Illusion bleiben. Diese Vorlage ist von der Stän deratskommission nachzubessern.
Missbräuchliche Untermiete vermeiden
Mit der verabschiedeten Änderung im Mietrecht sollen künftig missbräuch liche Untermieten durch Verschlei erungstaktik der Mieter wirksamer verhindert werden können. Heute miss brauchen Mieter leider ihre günstigen Mietwohnungen immer wieder, um da mit Geschäfte zu machen. Sie verlangen von Untermietern horrend hohe Unter mieten, indem sie 40%, 50%, oder noch höhere Zuschläge auf den Mietzins machen, den sie selbst dem Vermieter bezahlen. Dies ohne Zustimmung des Vermieters. Häufig wird dem Untermie ter auch rechtswidrig das Anfangsmiet zinsformular vorenthalten. Über den horrenden Aufschlag ist er folglich nicht informiert. Leider lässt sich die Wahr heit ohne Dokumente in einem Ver fahren gut verschleiern. Daher will der Vorstoss, dass die Bewilligung mit den deklarierten Konditionen der Untermie te künftig schriftlich eingeholt werden muss. Für redliche Mieter bedeutet die se keinerlei Einschränkung, sie tun dies bereits heute. Auf mechanischem Wege nachge bildete Unterschriften für zulässig erklären Beim Vorstoss Feller geht es um die Zulassung der mechanischen Unter schrift auf den Formularen, statt der handschriftlichen Unterzeichnung. Dies sollte im 21. Jahrhundert eigent lich eine Selbstverständlichkeit sein.
Mietzinsgestaltung: Behebung von Praxisproble men harrt der Umsetzung Die Rechtskommission des Nationalra tes hatte in den letzten Jahren sodann verschiedene parlamentarische Initi ativen zum Thema Mietzinsgestaltung vorgeprüft. Von diesen Initiativen ha ben es die parlamentarischen Initiati ven Egloff «Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung des Anfangs mietzinses nur bei Notlage des Mie ters» und «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mie ten schaffen» in die 2. Phase des Verfah rens (Ausarbeitung einer Vorlage innert zwei Jahren) geschafft. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass nur punktuelle Anpassungen der Regeln der Mietzinsgestaltung vorzunehmen sind. Entsprechend hat sie sich da
Damit ist kein Abbau der Schutzrechte der Mieter verbunden (der Unterschied dürfte optisch kaum festzustellen sein). Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Geschäftslokals ermöglichen Die Initiative von aNR Merlini bezweckt die Beschleunigung der viel zu lan gen Verfahren bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs des Vermieters. Heute kann es Jahre dauern, bis der Neuerwerber endlich über seine eigene Wohnung oder sei nen eigenen Gewerberaum verfügen kann. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Kommission hierfür eine Verbes serung durch eine Fristverkürzung und Verfahrensbeschleunigung verab schiedet hat.
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