HEV Jahresbericht 2023

JAHRESBERICHT 20 23 Politische Kernthemen

Revision Raumplanungsgesetz – 2. Etappe (RPG 2) und Landschaftsinitiative Der Bundesrat überwies im Jahr 2018 den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), die das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Land schaft», auch bekannt als «Landschaftsinitiative», eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) überarbeitete die Vorlage des Bundesra tes und integrierte darin Elemente, mit denen die Kernanliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen werden. « Alle Anliegen des HEV Schweiz wurden in der Endfassung der Vorlage RPG 2 berücksichtigt, und die Landschaftsinitiative wurde, wie von unserem Verband gefordert, abgelehnt. » Der Ständerat stimmte der Vorlage RPG 2 am 16. Juni 2022 einstimmig zu. Ziel der Vorlage ist es, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone zu stabilisie ren. Zudem beschloss er, dass RPG 2 den indirekten Gegen vorschlag zur Landschaftsinitiative darstellt. Die Landschafts initiative empfiehlt der Ständerat zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2023 dem Ständerat. Beide Kammern stimmten der Vorlage in der Schlussabstimmung vom 29. September 2023 einstimmig zu. Daraufhin beschloss das Initiativkomitee der Landschaftsiniti ative Ende Oktober den bedingten Rückzug der Initiative. Der Rückzug wird mit dem Ende der Referendumsfrist des neuen Raumplanungsgesetzes am 15. Februar 2024 wirksam. Der HEV Schweiz unterstützte die zweite Etappe der Teil revision des Raumplanungsgesetzes grundsätzlich von Anfang an. Allerdings unter zwei Voraussetzungen. Erstens, dass der Planungs- und Kompensationsansatz allen Kantonen zur Ver fügung steht und nicht nur den Bergkantonen. Zweitens mit der Klarstellung, dass der Bundesgesetzgeber den Kantonen die Erhebung einer Mehrwertabgabe nur bei Neueinzonungen

vorschreibt, dass es den Kantonen jedoch freisteht, ob sie auch eine Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen erheben wol len. Die Landschaftsinitiative lehnte der HEV entschieden ab. «Alle Anliegen des HEV Schweiz wurden in der Endfassung der Vorlage RPG 2 berücksichtigt, und die Landschaftsinitiative wurde, wie von unserem Verband gefordert, abgelehnt.»

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