HEV Jahresbericht 2023

JAHRESBERICHT 20 23 Weitere politische Kernthemen

jedoch eine umfassende Neuregelung des Bauvertragsrechts und des Kaufrechts bevorzugt. Die wenigen gesetzlichen Bestimmungen des Bauvertrags- und Kaufrechts sind weit gehend nicht verbindlich und können von den Parteien ver traglich abgeändert werden. In der Praxis haben sich dadurch problematische Vertragsklauseln entwickelt, die private Käu fer und Bauherren erheblich benachteiligen. Im Januar 2023 führte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) Anhörungen zur Revision des Obli gationenrechts durch. Der HEV Schweiz nahm daran teil und vertrat in Bern die Position und Anliegen der privaten Immo bilienkäufer und Bauherren. Anlässlich ihrer Sitzung im Feb ruar 2023 nahm die RK-N die Eintretensdebatte auf. Sie stellte einhellig fest, dass dringender gesetzgeberischer Handlungs bedarf besteht, um die Rechte privater Eigentümer zu stärken. Kern des Entwurfs des Bundesrates ist die Verlängerung der Rügefrist von offenen und versteckten Mängeln für Immobi lien von heute «sofort» auf neu 60 Tage. Die bundesrätliche Vorlage ging der RK-N nicht weit genug, und so beauftragte sie die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Revisionsvarianten,

die einen Verzicht auf die Verwirkungsfolgen bei verspäteten oder unterlassenen Mängelrügen bei Baumängeln vorsehen. Im Juli 2023 erfolgte die Detailberatung des bundesrätlichen Entwurfs und der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vari anten. Die RK-N sprach sich für einen Systemwechsel aus. Die heute geltende «Sofort-Rüge-Pflicht» soll abgeschafft werden, und Mängel an der Kaufsache oder dem Bauwerk sollen wäh rend der Verjährungsfrist jederzeit gerügt werden können. Die Verjährungsfrist beim Immobilienkauf und -bau soll überdies von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Weiter beantragt die Kommission, dass das Nachbesserungsrecht beim Kauf von Neubauten vertraglich nicht mehr ausgeschlossen wer den kann. Durch die Verankerung des zwingenden Nachbes serungsrechts würde der Haftungsfreizeichnung mit damit verbundener Abtretung der Mängelrechte ein Riegel vorge schoben. In der Herbstsession folgte der Nationalrat seiner Kommission und trat auf die Änderung des Obligationen rechts ein. Der HEV Schweiz wird sich auch im kommenden Jahr stark dafür einsetzen, dass sich die Vorlage gemäss Ent scheid des Nationalrates durchsetzt.

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