HEV Jahresbericht 2023

JAHRESBERICHT 20 23 Weitere politische Kernthemen

Baumängel

Rechtslage für private Bauherren und Käufer soll verbessert werden Ende 2022 hatte der Bundesrat die Gesetzesvorlage zur Re vision des Obligationenrechts im Bereich «Baumängel» verabschiedet. Auslöser für die vorliegende Revision des Obligationenrechts (Baumängel) sind mehrere, von den Rechtskommissionen beider Räte bereits vor Jahren unter stützte parlamentarische Initiativen, die eine Überprüfung bzw. Anpassung des Bauvertragsrechts und Kaufrechts von Immobilien fordern. Bereits in den Jahren 2012 und 2014 hat ten die Nationalräte Markus Hutter (ZH, FDP) und Petra Gössi (SZ, FDP), damals beide Mitglieder des Vorstands des HEV Schweiz, parlamentarische Initiativen eingereicht mit dem Ziel, die Rechtslage von privaten Bauherren und Käufern zu verbessern.

Nach geltendem Recht müssen Immobilienkäufer und Bauherren zwei Hürden nehmen, um ihre Gewährleistungs rechte durchsetzen zu können. Erstens müssen sie einen « Die bundesrätliche Revisions vorlage stellt aus Sicht des HEV Schweiz eine absolute Minimal lösung dar. » Mangel nach Entdeckung «sofort» rügen. Verpassen sie die se Rügefrist, verlieren sie alle ihre Mängelrechte und müssen den Schaden selbst tragen (= Verwirkungsfalle). Die zweite Hürde ist die Verjährungsfrist. Selbst wenn die Mängelrüge rechtzeitig erfolgte, kann der Käufer/Eigentümer die Gewähr leistungsrechte nicht mehr durchsetzen, wenn der Mangel als verjährt gilt (= Verjährungsfalle). Der Bundesrat erkannte ebenfalls Handlungsbedarf, er achtet das heutige Recht aber als grundsätzlich praxistaug lich. Problematisch sind nach seiner Ansicht die geltenden Regeln zur Rüge von Baumängeln und die vertraglichen Klau seln über die vollständige Wegbedingung der Mängelhaftung unter gleichzeitiger Abtretung der Mängelrechte. Der Bundes rat beschränkte die Revisionsvorlage auf drei punktuelle An passungen des bestehenden Rechts: • Verlängerung der Rügefrist von offenen und versteckten Mängeln auf 60 Tage • Zwingendes Nachbesserungsrecht für Bauherren und Im mobilienkäufer • Erleichterung der Stellung einer Ersatzsicherheit beim Bauhandwerkerpfandrecht Die bundesrätliche Revisionsvorlage stellt aus Sicht des HEV Schweiz eine absolute Minimallösung dar. Der HEV Schweiz unterstützt die Revision aber grundsätzlich, denn damit würden wenigstens die gröbsten Problemkreise für pri vate Bauherren und Käufer entschärft. Der HEV Schweiz hätte

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