HEV Jahresbericht 2024

JAHRESBERICHT 20 24 Weitere politische Sachthemen

Energie und Umwelt

Ablehnung der Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitäts initiative)» Die Biodiversitätsinitiative fordert einen verstärkten Schutz für das baukulturelle Erbe und die Landschaften in der Schweiz. Dazu sollen die Bestimmungen in der Verfassung zum Natur- und Heimatschutz um einen weiteren Artikel er gänzt werden. Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab, da diese viel zu weit geht und die geltenden Kompetenzen sowie den bestehenden Handlungsspielraum von Bund und Kanto nen übermässig einschränken würde. Der Bundesrat hat dar aufhin einen indirekten Gegenvorschlag präsentiert, welcher jedoch im Ständerat chancenlos blieb und somit erledigt war. Der HEV Schweiz hat im Rahmen der parlamentarischen Beratung einen Teil der Volksinitiative abgelehnt. Er spricht sich nicht gegen den Erhalt und den Schutz der Biodiversität an und für sich aus. Die privaten Haus- und Wohneigentümer sind jedoch durch die Volksinitiative teilweise durch die Ver schärfungen im Bereich des Ortsbildschutzes und des bau kulturellen Erbes betroffen. Denn die Volksinitiative fordert die Bewahrung des Ortsbildschutzes und damit verbunden eine Verschärfung der Interessenabwägung bei Eingriffen in Schutzobjekte im Bundesinventar der schützenswerten Orts bilder (ISOS). Zudem verlangt sie die Schonung des baukultu rellen Erbes auch ausserhalb der Schutzobjekte sowie mehr Flächen, Mittel und Instrumente für die Sicherung der Biodi versität. Der Objektschutz ist jedoch bereits im Natur- und Heimat schutz umfassend verankert. Natur- und Heimatschutz sowie die Raumplanung sind primär Aufgaben der Kantone. An der

Kompetenzverteilung zugunsten der Kantone ist deshalb fest zuhalten. Die Volksinitiative geht im Bereich Ortsbildschutz viel zu weit, greift massiv in die Kompetenzen der Kantone ein und kann insbesondere beim Bauen zu starken Einschrän kungen und Kostenfolgen zulasten der privaten Haus- und Grundeigentümer führen. Die Volksinitiative kam im Herbst 2024 zur Abstimmung, mit der Empfehlung zur Ablehnung durch den Bundesrat und das Parlament. In der Abstimmung vom 22. September 2024 wurde die Volksinitiative mit deutlichen 63,04 % verworfen. massiv in die Kompetenzen der Kantone ein und kann insbesondere beim Bauen zu starken Einschränkungen und Kostenfolgen zulasten der privaten Haus- und Grundeigentümer führen. » « Die Volksinitiative geht im Bereich Ortsbildschutz viel zu weit, greift

21

Made with FlippingBook Digital Publishing Software