HEV Jahresbericht 2025

JAHRESBERICHT 20 25 Abschaffung EMW

Ausblick

Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk ge meinsam mit der Mehrheit der Kantone der Vorlage zur Ab schaffung des Eigenmietwerts zugestimmt. Damit ist der politisch gewollte Systemwechsel bei der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum beschlossen: Der fiktive Mietwert, den Eigentümer für ihre eigene Nutzung versteuern mussten, fällt künftig weg. Doch wie geht es jetzt weiter? Nur weil abgestimmt wurde, heisst das nicht, dass die Reform sofort wirkt. Zunächst muss der Bundesrat den konkreten Zeitpunkt festlegen, ab dem die neue Regel gilt. Momentan gilt eine Umsetzung ab der Steuer periode 2028 – also ab dem 1. Januar 2028 – als realistisch, denn insbesondere die Umsetzung in den Kantonen wird Zeit in Anspruch nehmen. Bis zur definitiven Inkraftsetzung bleibt vorerst alles beim Alten: Der Eigenmietwert ist weiterhin steu erbar, und die bisherigen Abzüge gelten nach wie vor. Bei der Anpassung der kantonalen Steuergesetzgebung sind vor allem zwei grosse Themen zentral: Zum einen entfällt mit der Reform auf Bundesebene auch der Abzug für energeti sche Sanierungen für alle Liegenschaften im Privateigentum. Die Kantone haben allerdings die Kompetenz, auf kantonaler Ebene energetische Abzüge weiterhin zuzulassen. Ob und in welchem Umfang die Kantone solche Abzüge künftig erlau ben, ist noch nicht geregelt. Zum anderen müssen die Kantone die Einführung der neuen Zweitliegenschaftssteuer prüfen. Die angenomme ne Vorlage enthält eine Verfassungsgrundlage, welche es den Kantonen erlaubt, künftig eine Steuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften zu erheben, um ausfal lende Steuereinnahmen auszugleichen. Auch hier ist noch offen, wann und wie genau die Kantone diese Steuer einfüh ren werden, inklusive Übergangsfristen, Höhe und Ausgestal tung. Das Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein be deutender Schritt und bringt eine klare Entlastung für Eigen tümer. Die konkrete Umsetzung steht jedoch noch aus: Der Bundesrat muss den Zeitpunkt festlegen, die Kantone müs sen ihre Regelungen anpassen, und insbesondere bei den Ab zügen für Sanierungen sowie bei der Zweitliegenschaftssteuer bleiben viele Details offen, bei denen der HEV Schweiz und die Sektionen Präsenz zeigen müssen.

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