HEV Jahresbericht 2025
JAHRESBERICHT 20 25 Politische Kernthemen
Eigentumsrecht
Änderung des ZGB: Vorgehen gegen Hausbesetzer wird vereinfacht
Das Vorgehen gegen Hausbesetzungen wird im Zivilpro zess deutlich effizienter gestaltet. Nach bisherigem Recht war eine zivilrechtliche Durchsetzung oft gar nicht möglich, weil die Identität der Besetzer unbekannt war. Mit der neu einge führten «gerichtlichen Verfügung» kann der Betroffene beim Gericht beantragen, dass gegenüber einem unbestimmten Personenkreis die Beseitigung der Störung oder die Rück gabe des Grundstücks angeordnet wird. Zudem kann er die Vollstreckung durch die zuständige Behörde verlangen. Das Gericht muss innert fünf Tagen entscheiden und kann eine vorzeitige Vollstreckung verfügen – das bedeutet, dass eine Räumung auch trotz erhobener Einsprache der Besetzer er folgen kann. Die beschlossenen Änderungen sorgen für einen wirksa men Schutz der Immobilieneigentümer und tragen den be sonderen Gegebenheiten von Hausbesetzungen Rechnung. Die Referendumsfrist lief am 9. Oktober 2025 ungenutzt ab. Der Bundesrat hat die Änderungen per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf einem Drei-Säu len-System: Die erste Säule (AHV) deckt den Existenzbedarf, die zweite Säule (Pensionskasse) soll die gewohnte Lebens haltung sichern, und die dritte Säule (unterteilt in Säule 3a und 3b) dient der Selbstvorsorge. Beiträge in die ersten drei Säulen (mit Ausnahme von Säule 3b) können von der Einkom menssteuer abgezogen werden. Später können die Vorsorge gelder als Rente oder als Kapitalbezug genutzt werden. Beim Kapitalbezug fällt bei der Auszahlung eine Steuer an, wobei Entlastungspaket 27
Insbesondere in grösseren Städten kommt es immer wieder zu Hausbesetzungen. Für die betroffenen Grundeigentümer führt dies zu massiven Kosten, zusätzlichem Aufwand und oft zu erheblichen Verzögerungen, etwa bei Bauvorhaben. Haus besetzungen stellen einen gravierenden Verstoss gegen die Eigentumsgarantie dar. In der Sommersession 2025 hat das Parlament in Umset zung der Motion NR Olivier Feller (FDP, VD) «Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können» Änderungen des ZGB und der Zivilprozessordnung beschlossen. Nach geltendem Recht muss ein betroffener Grundeigen tümer sofort handeln, wenn er Hausbesetzer – etwa mit Unterstützung einer Sicherheitsfirma – selbst von seinem Grundstück vertreiben will. Das Bundesgericht legt den Be griff «sofort» jedoch so streng aus, dass Selbsthilfe in vielen Fällen praktisch ausgeschlossen ist: Der Eigentümer müsste bereits im Moment der Ankunft der Besetzer reagieren, nicht erst ab dem Zeitpunkt, in dem er tatsächlich davon erfährt. Mit der nun beschlossenen Änderung von Art. 926 ZGB wird «sofort» daher durch die Formulierung «innert angemesse ner Frist nach Kenntnisnahme» ersetzt. Diese Anpassung be rücksichtigt die Umstände des Einzelfalls und ermöglicht ein tatsächliches Vorgehen gegen Hausbesetzer. Trotzdem ist Selbsthilfe weiterhin nur unter strengen Voraussetzungen zu lässig. Der Eigentümer darf keine unverhältnismässige Gewalt anwenden und nur dann selbst einschreiten, wenn amtliche Hilfe nicht rechtzeitig verfügbar ist.
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