HEV Jahresbericht 2025

JAHRESBERICHT 20 25 Politische Kernthemen

Mietrecht

Formvorschriften: Erleichterungen und Erschwernisse

Vermieterfeindliche Revision abgeschwächt

Im April 2024 hatte der Bundesrat sodann einen Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in die Vernehmlassung geschickt. Diese hätte für Vermietende äusserst einschnei dende Folgen gehabt. Es entstand der Eindruck, Vermietende sollten mit zusätzlichen Formhürden davon abgehalten wer den, Mietzinserhöhungen vorzunehmen, die ihnen von Geset zes wegen zustehen. Der Verwaltungsaufwand hätte sich massiv vergrössert, insbesondere im Zusammenhang mit der Beweisführung für Kostensteigerungen. Bewährte Jahrespauschalen der Schlichtungsbehörden wären verboten worden. Vermietende hätten insbesondere nach energetischen oder wertvermeh renden Sanierungen vermehrt mit langen Beweisverfahren über die zulässige Rendite oder die orts- und quartierübli chen Mietzinse rechnen müssen und riskiert, die wertvermeh renden Investitionen schlussendlich nicht mehr amortisieren zu können.

In Umsetzung zweier parlamentarischer Vorstösse hatte das Parlament 2023 eine Gesetzesänderung beschlossen, wo nach die Formulare für Mietzinserhöhungen und andere ein seitige Vertragsänderungen nicht mehr einzeln vom Vermieter handschriftlich unterzeichnet werden müssen. Der Bundesrat setzte die Gesetzesänderung per 1. Oktober 2025 in Kraft. Seither genügt eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem vorgeschriebenen Formular. Dies stellt eine Erleichterung für grosse Liegenschaftsver waltungen dar, welche zum Beispiel nach einer Referenzzins satzerhöhung eine grosse Anzahl Mietzinserhöhungsformulare erstellen müssen. Des Weiteren wurde die gesetzwidrige Verord nungsbestimmung aufgehoben, wonach Mietzinserhöhungen gestützt auf eine vertraglich bereits vereinbarte Mietzinsstaffe lung nicht mehr einzeln mit Formular mitgeteilt werden muss ten. Neu steht im Gesetz ausdrücklich fest, dass für die Mittei lung vereinbarter Mietzinsstaffeln die schriftliche Form genügt.

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