HEV Jahresbericht 2025
JAHRESBERICHT 20 25 Politische Kernthemen
Zudem hätte die Kaufkraftsicherung der investierten Ei genmittel des Eigentümers ohne sachlichen Grund reduziert werden sollen. Damit wären Mieterinnen und Mieter – unab hängig von Einkommen und Vermögen – zulasten der Ver mietenden begünstigt worden. Der HEV Schweiz hatte sich dezidiert gegen diese einseitigen und eigentümerfeindlichen Vorschläge gewehrt.
bringen jedoch neue Formvorgaben, insbesondere für die Neufestlegung der Anfangsmietzinse in Kantonen mit Formu larpflicht. Die Angaben, welche der Vermieter auf dem Formu lar zur Mitteilung des Anfangsmietzinses zwingend ausfüllen muss, wurden erweitert. Neu müssen der Referenzzinssatz sowie der Stand der Teuerung vermerkt werden, auf denen der Mietzins des Vor mieters im früheren Mietvertrag basierte. Die Kantone sowie Vermieter, welche eigene Formulare vom Kanton bewilligen liessen, mussten ihre Formulare entsprechend anpassen. Per 1. Oktober dürfen keine alten Anfangsmietzinsformula re mehr verwendet werden.
Neue Formvorgaben beim Anfangsmietzins
Gestützt auf die Vernehmlassung liess der Bundesrat die gra vierendsten Vorschläge fallen. Die verbleibenden Änderungen
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