HEV Jahresbericht 2025

JAHRESBERICHT 20 25 Politische Kernthemen

Raumplanung und Bodenrecht

Baubewilligungsverfahren beschleunigen

Studie diskutiert mehrere Hebel zur Missbrauchsbekämpfung, namentlich eine klarere Definition des Rechtsmissbrauchs im Einsprache- und Beschwerdeverfahren, ein gesetzliches Ver bot unzulässiger Abmachungen wie Geldzahlungen gegen Rechtsmittelverzicht sowie eine stärker rügespezifische und legitimationsbezogene Begrenzung der Einsprachemöglich keiten. Die Auswirkungen der heutigen Rechtslage sind klar doku mentiert: 80% der Wohnbauprojekte kommen verspätet auf den Markt, 71% werden teurer, 37% müssen ihre Wohnungs zahl reduzieren, und 41% realisieren weniger Wohnfläche. Diese Effekte verschärfen die Wohnraumknappheit zusätzlich. Gemäss den Studienautoren besteht ein reales Beschleu nigungspotenzial bei der Digitalisierung der Bewilligungs verfahren. Hingegen äussert die Studie deutliche Vorbehalte gegenüber Ansätzen wie einer automatischen Baubewilligung nach Ablauf einer Frist oder stark vereinfachten Dokumenta tionspflichten. Der HEV Schweiz unterstützt eine rasche und konse quente Digitalisierung der Bewilligungsverfahren ausdrück lich. Gleichzeitig, so die Position unseres Verbandes, soll die Möglichkeit bestehen bleiben, Baugesuche weiterhin auch in Papierform einzureichen, damit Bauwillige die Form der Ein reichung frei wählen können – wie dies beispielsweise bei der Steuererklärung bereits heute der Fall ist. Parlamentarische Vorstösse: Fokus auf Einsprachen und missbräuchliche Verzögerungen Auch das Parlament hat das Thema aufgegriffen. Mit der Mo tion «Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken», eingereicht von SR Andrea Caroni (FDP, AR), wird verlangt, dass Einsprachen wieder konsequent auf tat sächlich schutzwürdige Interessen begrenzt werden. In dieselbe Richtung zielen auch drei Vorstösse von SR An drea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU). Die Motion «Bau einsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren» for dert eine klarere gesetzliche Definition der schutzwürdigen Interessen als Voraussetzung für die Einspracheberechtigung. Die Motion «Missbräuchliche Baueinsprachen sanktionieren» verlangt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, um miss-

Die in einigen Regionen bestehende Wohnungsknappheit und der politische Druck zur rascheren Schaffung von Wohn raum rücken die Dauer von Planungs- und Bewilligungsver fahren zunehmend in den Fokus. Vor diesem Hintergrund hat der Bund 2024 den «Aktionsplan Wohnungsknappheit» verabschiedet. Dieser umfasst über 30 Massnahmen zur Aus weitung des Wohnangebots und verweist ausdrücklich auch auf die Rolle von Verfahren und Rechtsmitteln im öffentlichen Baurecht. Der HEV Schweiz fordert seit Langem weniger Regulierung, die Ausweisung zusätzlicher Bauzonen, deutlich beschleu nigte Baubewilligungsverfahren, eine Reduktion missbräuch licher Einsprachen sowie gezielte Anreize zur Erstellung von zusätzlichem Wohnraum. Inzwischen liegen sowohl wissen schaftliche Erkenntnisse als auch erste parlamentarische Vor stösse vor, welche diese Stossrichtung in zentralen Punkten stützen und konkretisieren. Die vom Bund in Auftrag gegebene Studie «Rechtsmittel systeme im öffentlichen Baurecht» analysiert die verfahrens relevanten Stellschrauben entlang des Instanzenzugs, der Le gitimation sowie der Einsprache- und Beschwerdeverfahren. Der Bericht zeigt deutlich, dass Rechtsmittel zu den grössten Hindernissen bei der Bereitstellung von Wohnraum gehören: Rund 90% der befragten Wohnungsproduzenten stufen Ein sprachen und Rekurse als grosse oder mittlere Hürde ein; auch Juristen bestätigen ihre erhebliche Bedeutung für Ver zögerungen. Zudem hält die Studie fest, dass Rechtsmittel häufig op portunistisch oder missbräuchlich eingesetzt werden. Viele Einsprachen beruhen nicht auf konkreten Betroffenheiten, sondern auf der Bewilligungsfähigkeit sowie auf «Passepar tout»-Begründungen wie Lärm, Verkehr oder Ortsbildschutz, obwohl es – wie im Bericht festgehalten wird – nicht Aufgabe der Privaten ist, die Interessen der Öffentlichkeit zu vertreten. Häufig fehlt ein tatsächliches schutzwürdiges Interesse. Die Wo Verfahren Zeit verlieren und welche Hebel realistisch sind

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