HEV Jahresbericht 2025

JAHRESBERICHT 20 25 Politische Kernthemen

Energie und Umwelt

Staatliche Solidarhaftung im Falle eines schweren Erdbebens

maximal 0,7 % des Gebäudeversicherungswerts betragen, bei einem zusätzlichen Selbstbehalt von 0,5% der Gebäudever sicherungssumme, mindestens aber CHF 25’000. Diese soge nannte «Eventualverpflichtung» soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden. Nach durchgeführter Vernehmlassung und Verabschie dung durch den Bundesrat am 13. Dezember 2024 hat die vorberatende Kommission des Ständerats (UREK-S) mit der Behandlung des Geschäfts begonnen und im Herbst 2025 Anhörungen durchgeführt. Der HEV Schweiz wurde dazu ein geladen und hat die Rechte der Immobilieneigentümer ver treten. Die UREK-S und der Ständerat haben beschlossen, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten. Der HEV Schweiz be grüsst diesen folgerichtigen Entscheid.

Immer wieder gelangte das Thema einer schweizweiten obli gatorischen Erdbebenversicherung von Neuem auf das poli tische Parkett und wurde – gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen – verworfen. Auch der Bundesrat war dagegen. In Umsetzung der Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels Systems der Eventualverpflichtung» hatte er im Rahmen eines Bundesbeschlusses einen Vorschlag auszuarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Falle eines schweren Erdbebens müssten alle Immobilien eigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Diese soll

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