HEV Jahresbericht 2025

JAHRESBERICHT 20 25 Politische Kernthemen

Bereits für ein Obligatorium bei einem Erdbeben fehlt es am klaren Rückhalt bei den betroffenen Grundeigentümern und den Kantonen. Die Regelung der Gebäudeversicherung liegt in der Kompetenz der Kantone. Wenn überhaupt ein Be darf für eine nationale Lösung bei starken Erdbeben besteht, was der HEV Schweiz stark bezweifelt, ist es klar Sache der Kantone, eine Lösung zu präsentieren. Sie müssen ihre Ver antwortung wahrnehmen. An der bestehenden Kompetenz verteilung zugunsten der Kantone muss festgehalten werden. Auf dem schweizerischen Versicherungsmarkt bestehen zu dem bereits heute verschiedene Versicherungsprodukte zur Absicherung des Erdbebenrisikos. Wer sich versichern möch te, kann dies bereits heute freiwillig tun. Mit dem Bundesbeschluss soll eine staatlich verordnete Solidarhaftung für alle Eigentümer eingeführt werden: eine spezielle Haftung für eine einzelne spezifische Zielgruppe. Die Hauptgefahr der Vorlage besteht in ihrer richtungswei senden Wirkung pro futuro. Wird eine solche Speziallösung für ein einzelnes Risiko einer spezifischen Zielgruppe einmal zugelassen, droht dies inskünftig auch für weitere Risiken und Risikogruppen erwogen zu werden. Die Vorlage gelangt nun in die vorberatende Kommission des Nationalrates (UREK-N).

der Technik angepasst. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Mit den MuKEn 2025 wurde die seit 1992 bestehende schweizweite Empfehlung einer koordinierten Umsetzung der Energie- und Klimapolitik im kantonalen Bau- und Ener gierecht zum fünften Mal revidiert. Ziel der Revision war es unter anderem, bei Bestandesbauten die betrieblichen CO 2 Emissionen weiter zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu steigern. Neu kommt eine interkantonal entwickelte Applikation für den elektronischen Vollzug ener getischer Nachweise hinzu. Für die Erstellung von Neubauten enthalten die MuKEn 2025 neu Grenzwerte für die graue Energie. Die Wärmeerzeugung soll zu 100% erneuerbar erfolgen, und die Anforderungen an die Eigenstromerzeugung werden vor dem Hintergrund der fortschreitenden Elektrifizierung von Gebäuden erhöht. Die Anforderungen an den Wärmeschutz bleiben hingegen un verändert. Bei umfangreichen Dachsanierungen ist neu eine Photovoltaik-Anlage zur Eigenstromerzeugung zu installieren. Fossile Heizsysteme müssen künftig durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden, und ab 2050 sind verbleibende fossile Heizungen mit erneuerbaren Brenn stoffen zu betreiben. Nachhaltig und ressourcenschonend bauen und sanieren Harmonisierung zur Erleichterung der Bauplanung und Bewilligungsverfahren Um die Harmonisierung zu gewährleisten, sollen die Bestim mungen des Basismoduls als eine Art «Pflichtmodul» von al len Kantonen bis ins Detail übernommen werden. Mit der

Umsetzung Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025)

Am 4. April 2025 hat die Plenarversammlung der Konferenz der Energiedirektoren (EnDK) die Revision der neuen «Muster vorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn 2025) verabschiedet. Mit dieser Revision werden die harmonisierten Energievorschriften der Kantone für Gebäude an den Stand

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