HEV Jahresbericht 2025
JAHRESBERICHT 20 25 Rechtsprechung
Tätigkeit der Schlichtungsbehörden
26000
24000
25’544
22000
25’350
20000
18000
16000
17’758
17’618
17’519
14000
17’074
16’035
12000
13’939
13’820
13’781
13’750
10000 Anzahl Fälle
13’419
12’932
12’877
12’866
12’861
12’700
12’322
12’087
11’613
8000
11’057
6000
4000
2000
0
2015/1
2015/2
2016/1
2016/2
2017/1
2017/2
2018/1
2018/2
2019/1 Jahr / Semester 2019/2 2020/1 2020/2
2021/1
2021/2
2022/1
2022/2
2023/1
2023/2
2024/1
2024/2
2025/1
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen
Überweisung. Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 2’000 CHF führten in 0,4% der Fälle zu einem Entscheid. In 3,6% der Fäl le wurde ein Entscheidvorschlag angenommen, in 1,8% hin gegen abgelehnt, was jeweils zu einer Klagebewilligung führte. Hauptgrund für Erledigungen waren mit 16,2% wieder um Anfechtungen von Mietzinserhöhungen, auch wenn sich der Anteil der erledigten Fälle im Vergleich zum Vorsemester
reduziert hat. Ordentliche Vertragskündigungen stellten mit 14% den zweithäufigsten Erledigungsgrund dar, Zahlungs forderungen den dritthäufigsten mit 11,2%. Auffällig war der starke Anstieg von Verfahren zur Mietzinssenkung: Ihr Anteil erhöhte sich von 1,75% auf 4,23%. Eine zentrale Ursache ist mutmasslich die Senkung des hypothekarischen Referenz zinssatzes, welcher vielerorts zu Senkungsbegehren führte.
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