HEV Jahresbericht 2025

JAHRESBERICHT 20 25 Rechtsprechung

Tätigkeit der Schlichtungsbehörden

26000

24000

25’544

22000

25’350

20000

18000

16000

17’758

17’618

17’519

14000

17’074

16’035

12000

13’939

13’820

13’781

13’750

10000 Anzahl Fälle

13’419

12’932

12’877

12’866

12’861

12’700

12’322

12’087

11’613

8000

11’057

6000

4000

2000

0

2015/1

2015/2

2016/1

2016/2

2017/1

2017/2

2018/1

2018/2

2019/1 Jahr / Semester 2019/2 2020/1 2020/2

2021/1

2021/2

2022/1

2022/2

2023/1

2023/2

2024/1

2024/2

2025/1

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen

Überweisung. Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 2’000 CHF führten in 0,4% der Fälle zu einem Entscheid. In 3,6% der Fäl le wurde ein Entscheidvorschlag angenommen, in 1,8% hin gegen abgelehnt, was jeweils zu einer Klagebewilligung führte. Hauptgrund für Erledigungen waren mit 16,2% wieder um Anfechtungen von Mietzinserhöhungen, auch wenn sich der Anteil der erledigten Fälle im Vergleich zum Vorsemester

reduziert hat. Ordentliche Vertragskündigungen stellten mit 14% den zweithäufigsten Erledigungsgrund dar, Zahlungs forderungen den dritthäufigsten mit 11,2%. Auffällig war der starke Anstieg von Verfahren zur Mietzinssenkung: Ihr Anteil erhöhte sich von 1,75% auf 4,23%. Eine zentrale Ursache ist mutmasslich die Senkung des hypothekarischen Referenz zinssatzes, welcher vielerorts zu Senkungsbegehren führte.

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