HEV Jahresbericht 2025
JAHRESBERICHT 20 25 Abschaffung EMW
Abschaffung des Eigenmietwerts
Vom Provisorium zur Abschaffung: die Geschichte des Eigenmietwerts
Parlament immer wieder Vorstösse eingereicht, doch keiner führte zu einer durchgreifenden Reform. Dennoch blieb der HEV hartnäckig und hielt die Thematik im politischen Diskurs präsent. 2016 gelang es dem Verband erneut, breite Unterstützung zu mobilisieren: Die Petition «Eigenmietwert abschaffen» sammelte in kurzer Zeit über 145’000 Unterschriften. Dies ver anlasste die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben, eine eigene Kommissionsinitiative einzureichen. In der Folge begann eine jahrelange parlamentarische Debatte, geprägt von Detailfragen, Interessenabwägungen und födera len Konflikten. In den Kommissionen wie auch in den Rats debatten gewann das Thema zunehmend an Fahrt. Ende 2024 erreichte die Diskussion einen historischen Wendepunkt. Nach intensiven Beratungen in der Winterses sion 2024 und einer Einigungskonferenz verabschiedete das Parlament am 20. Dezember 2024 eine Vorlage, die die Ab schaffung des Eigenmietwerts vorsah. Zentraler Bestandteil war die Koppelung an eine Verfassungsänderung, welche den Kantonen erlaubt, künftig auf Zweitwohnungen eigene Objektsteuern zu erheben. Dieser Schritt sollte die finanziel len Ausfälle abfedern und den föderalen Handlungsspielraum sichern. Damit war der Weg frei für die Volksabstimmung vom 28. September 2025. Das Stimmvolk sollte entscheiden, ob die Verfassungsänderung – und damit faktisch die Abschaf fung des Eigenmietwerts – in Kraft treten würde. So ging ein über hundertjähriges Kapitel der Schweizer Steuerpolitik in seine entscheidende Phase, geprägt von jahrzehntelanger Kritik, politischer Beharrlichkeit und dem Ringen um mehr Gerechtigkeit im Wohneigentum.
Der Eigenmietwert gehört zu den besonderen Eigenheiten des schweizerischen Steuersystems – und zu seinen meist diskutierten. Eingeführt wurde er 1915 während des Ersten Weltkriegs, ursprünglich als befristete Krisensteuer. Der Bund suchte dringend nach neuen Einnahmequellen für die finan ziellen Einbussen aufgrund des Ersten Weltkriegs, und so be schloss man, auch jene Personen steuerlich zu belasten, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebten. Die Logik dahinter: Wer mietfrei wohne, erziele einen geldwerten Vorteil, der als Einkommen zu versteuern sei. Was als tempo räre Regelung gedacht war, überdauerte jedoch die Krise. Per 1934 wurde die Steuer erneut eingeführt und ab dann regel mässig verlängert; und 1958 fand sie schliesslich dauerhaft Eingang ins schweizerische Steuerrecht. Seither sorgte der Eigenmietwert immer wieder für Kont roversen. Besonders Eigentümerinnen und Eigentümer emp finden es bis heute als ungerecht, ein Einkommen versteuern zu müssen, das sie real nie erhalten. Familien, Pensionierte oder Menschen mit schmaleren Einkommen geraten dadurch nicht selten unter finanziellen Druck. Trotz verschiedener Ab zugsmöglichkeiten blieb die Kritik bestehen – und führte über die Jahrzehnte zu zahlreichen politischen Vorstössen. Der Hauseigentümerverband Schweiz spielte dabei eine zentrale Rolle. Bereits 1992 lancierte er die Volksinitiative «Wohneigentum für alle», die 1999 vom Stimmvolk abgelehnt wurde. Auch die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter», die 2012 eine Abschaffung des Eigenmietwerts für Pensionierte verlangte, scheiterte an der Urne. Parallel dazu wurden im
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