Vorsicht Schimmel

Vorgehen bei Feuchte- und Schimmelschäden Für Mieter, Stockwerkeigentümer, Hauseigentümer und Verwalter

So gehen Mieter oder Stockwerkeigentümer vor Sind gesundheitliche Beschwerden aufgetreten, empfiehlt es sich, den Hausarzt aufzusuchen. Ganz wichtig: Mieter und Stockwerkeigentümer müssen ein Auftreten von Feuchte, Schimmel oder Anzeichen dafür wie Stockflecken (Verfärbungen) und Schimmelgeruch umgehend ihremVer- mieter oder Verwalter melden. Sie könnten ansonsten für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Am besten be- schreibt oder fotografiert man die Schadenssituation und verschickt den Brief per Einschreiben. Für weitere Abklä- rungen ist dann der Vermieter oder Verwalter zuständig. Deshalb empfiehlt es sich auch nicht als Mieter oder Stock- werkeigentümer Schadensbegutachtungen oder Schim- melpilzmessungen von sich aus in Auftrag zu geben. Die Bewohner können sich aber gleichwohl nützlich ma- chen. Indem sie ihre Beobachtungen dem Vermieter oder Verwalter mitteilen, können Sie zur Klärung des Feuchte- und Schimmelproblems beitragen. Fragen wie die folgen- den können meist schon erste Anhaltspunkte liefern: Gibt es Zusammenhänge, die die zu hohe Feuchtigkeit erklä- ren? Könnten gewisse Ereignisse wie starke Regenfälle oder bauliche Massnahmen in der betroffenen Wohnung oder in einer Nachbarwohnung mit den Feuchtigkeitspro- blemen im Zusammenhang stehen?Traten im selben Haus, beim Vormieter oder in Wohnungen aus derselben Über- bauung ähnliche Probleme auf? Zur rechtlichen Situation in Mietangelegenheiten können sich Mieter und Stockwerkeigentümer vom Mieter-, Haus- eigentümerverband oder dem Hausverein beraten lassen. Mietrechtliche Auskünfte erteilen auch die regionalen Mietämter/ Schlichtungsbehörden 3 .

So gehen Hauseigentümer und Liegenschafts­ verwalter vor Vom Malerbetrieb bis zur spezialisierten Sanierungsfirma bieten diverse Firmen bei Schimmelbewuchs Hilfe an. Doch welcher Spezialist ist der Richtige? Und in welchen Fällen können die Besitzer einer Liegenschaft am Schim- melbewuchs auch selbst Hand anlegen? Diese Antwort ist abhängig sowohl vom Grad und der Art der Verschimmlung als auch vom Gesundheitszustand der Bewohner. Die fol- gendeTabelle nennt die richtigen Fachpersonen und bietet Hilfe zumVorgehen. Zur rechtlichen Situation in Mietangelegenheiten können sich Vermieter von den regionalen Sektionen des Haus­ eigentümerverbandes und des Hausvereins beraten las- sen. Mietrechtliche Auskünfte erteilen auch die regionalen Mietämter/Schlichtungsbehörden 3 .

3 Siehe «Weiter führende Adressen» auf Seite 30

22 | BAG – Vorsicht Schimmel

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