Vorsicht Schimmel

Vorgehen bei Feuchte- und Schimmelschäden Für Hauseigentümer und Liegenschaftsverwalter

Allgemeine Empfehlungen Als Sofortmassnahme bei Schimmelbewuchs und -ge- ruch eignet sich häufigeres Lüften mit Durchzug. Diese Massnahme sollte auch nach der Sanierung noch einige Tage lang weiter geführt werden, um Sporen und Pilz­ bestandteile zu vermindern; regelmässiges Staubent­ fernen dient ebenfalls diesem Ziel. Grundsätzlich sollte bei Feuchte- und Schimmelproble- men die Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit geklärt und behoben werden. Ist dies erst längerfristig möglich, sollte man die Situation kurzfristig entschärfen (z. B. häufiger lüften, weniger Feuchtigkeit produzieren). In folgenden Fällen empfiehlt es sich einen Spezialisten für Bauschäden und Bauphysik zu kontaktieren: bei unkla- rer Schadenskategorie, bei ungeklärter Ursache für die erhöhte Feuchtigkeit und bei grösserem oder wiederholt aufgetretenem Schaden. Eine Schimmelsanierung soll fachgerecht durchgeführt werden. Vorhandene Rechtserlasse zum Schutz von Sanierern und Bewohnern müssen dabei umgesetzt und die Grundsätze des Suva-Merkblatts zu den Schutzmass- nahmen eingehalten werden. Insbesondere muss der be- treffende Betrieb durch geeignete Massnahmen verhin- dern, dass während der Sanierungsarbeiten relevante Schimmelpilzmengen in unbelastete Bereiche vordringen und dass Menschen gefährdet werden.

Von derVerwendung biozid ausgerüsteter Beschichtungs- stoffe (Innenfarben und Putze) in Wohn- und Aufenthalts- räumen raten das BAG und die Verbände SMGV (Schwei- zerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband) und VSLF (Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenfab- rikanten) ab, da die langfristigen Risiken für die Bewohner schwer abschätzbar sind. Sind diese Produkte in Einzelfäl- len unbedingt erforderlich, sollen sie nur von ausgewiese- nen Fachleuten angewendet werden. Entfeuchtungsgeräte soll man erst nach der Schimmelbe- seitigung in Betrieb nehmen, da die Sporenzahl ansons- ten zunimmt (s. Seite 38). Nach einer Schimmelsanierung empfiehlt es sich, die Be- wohner objektiv und ohne Schuldzuweisungen über ein geeignetes Verhalten zu informieren (s. Seite 40).

Fussnoten für die folgenden Tabellen: 4 Siehe «Weiter führende Adressen» auf Seite 30 5 Siehe «Nie (wieder) Schimmelbewuchs» ab Seite 40

6 Bei Patienten mit Cystischer Fibrose (CF) und schwerem chroni- schem Asthma kann insbesondere der Schimmelpilz Aspergillus fumigatus, der allerdings relativ selten auf verschimmelten Baupro- dukten vorkommt, eine schwere allergische Lungenerkrankung verursachen. Patienten mit geschwächtem Immunsystem wie Transplantations-, AIDS- und Krebspatienten können an schweren Pilzinfektionen erkranken.

BAG – Vorsicht Schimmel | 23

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