HEV_Jahresbericht_2015

Weitere politische Themen

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Ausgewählte Vorstösse auf Bundesebene

der Kauf- bzw. Vorverträge ab. Dies birgt beim viel- fach praktizierten «Kauf ab Plan» das Risiko, dass die Käuferschaft mehrwertsteuerpflichtig wird, obwohl der Kauf von Grundstücken grundsätzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist. Die Motion Hutter (13.3238) «Mehrwertsteuer-freier Grundstückkauf» wurde von Vorstandsmitglied und Nationalrätin Petra Gössi übernommen. Die heutige Praxis entspricht nicht der Absicht des Gesetzgebers. Es ist daher zu hoffen, dass nach dem Nationalrat auch der Ständerat der Mo- tion zustimmt. Minergie Bauerneuerung mit Systemlösungen Der HEV Schweiz wurde zur Teilnahme an einer Ver- nehmlassung des Vereins Minergie eingeladen. Mi- nergie ist vorwiegend im Neubaubereich verankert. Mittels fünf Systemlösungen soll fortan vermehrt auch in der Erneuerung Fuss gefasst werden können. Die Systemlösungen kombinieren Massnahmen an der Gebäudehülle mit der Gebäudetechnik. Aus ökonomi- scher Betrachtung und hinsichtlich unterschiedlicher Lebensdauer der Bauteile soll eine Etappierung der Massnahmen über mehrere Jahre ermöglicht werden. Damit der Zugang zu den Systemlösungen vereinfacht wird, ist keine eigentliche Berechnung der geforderten Energiekennzahl notwendig. Dies vereinfacht den An- meldeprozess, beinhaltet jedoch gleichzeitig die Ge- fahr, dass nicht sichergestellt ist, dass die kantonalen Vorschriften eingehalten werden. Nationalrätin Petra Gössi (FDP, Schwyz) reichte am 25. September 2015 die Parlamentarische Initiative «Für verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnun- gen» im Nationalrat ein (14.453). Die parlamentarische Initiative fordert, dass beim Verkauf eines Miteigen- tumsanteils an einem Grundstück mit einer Baute, die weniger als ein Jahr vor dem Verkauf überwiegend neu erstellt wurde, der Käufer bei Mängeln an der Baute, das unabdingbare Recht hat, vom Verkäufer die unentgelt- Verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen

liche Mängelbeseitigung zu verlangen, sofern dies dem Verkäufer nicht übermässige Kosten verursacht. Die Mängelrüge ist innerhalb von 60 Tagen seit Entdeckung des Mangels an den Verkäufer zu richten. Zu diesem Zweck soll der geltende Art. 219 OR um einen entspre- chenden Absatz 4 ergänzt werden. Die Rechtskommissi- on des Nationalrates hat der Initiative am 12. November 2015 Folge gegeben. Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis Der HEV Schweiz unterstützt die von Nationalrat Hans Egloff (SVP, Aesch) eingereichte Motion Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis (15.3323). Der Motionär fordert eine Anpassung der Grundbuch- verordnung. Den Grundeigentümern soll ein Einsichts- recht in die Abfrageprotokolle von eGRIS gewährt wer- den. Damit können Eigentümer die Abfragen überprüfen und allfällige Missbräuche der eGRIS - Aufsichtsbehörde zur Kenntnis bringen. Das Einsichtsrecht ist auf das ei- gene Grundstück und einen definierten Zeitraum be- schränkt. Eigentümer sollen den Auszug der Protokolle ohne Angaben von Gründen per Post anfordern können. Die Betriebsorganisation eGRIS darf einen geringfügi- gen Unkostenbeitrag verlangen. Der Nationalrat nahm die Motion am 21. September 2015 an. Am 20. März 2015 reichte Nationalrat Hans Egloff (SVP, Aesch) die Motion «Gegen die schleichende Privatisie- rung des Grundbuchs» im Nationalrat ein (15.3320). Der Motionär beauftragt den Bundesrat mit der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen dafür zu sorgen, dass der Betrieb des elektronischen Grundbuchs (eGRIS) durch eine öffentlich rechtliche Organisation oder eine unab- hängige privatrechtliche Organisationsform im Mehr- heits-Eigentum der Kantone erfolgt. Das Bundesamt für Justiz hat den Aufbau des elektronischen Grundbuchs der SIX Group übertragen. Dem Bund fehlt aber für die Auslagerung des Betriebs von eGRIS an die SIX Group Gegen die schleichende Privatisierung des Grundbuchs

die notwenige gesetzliche Grundlage. Die SIX Group ist eine von Banken und Versicherungen kontrollierte Un- ternehmung und damit Partei im Immobilien- und Hypo- thekarmarkt. Aufgrund der geplanten Aufbau- und Ab- lauforganisation wird ihr in Zukunft eine zentrale Rolle im Grundbuchwesen zukommen. Dies erachtet der HEV Schweiz als problematisch. Die Führung des Grundbuchs und der damit zusammenhängenden Geschäftsabläufe obliegt den Kantonen. Die hoheitlichen Befugnisse im Bereich der Grundbuchführung können nicht einfach in die Hände eines Marktplayers übergeben werden. Des- halb unterstützt der HEV Schweiz die Motion von Natio- nalrat Hans Egloff. Zugriffsverträge zum elektronischen Grund- stücksinformationssystem strenger regeln Mit der am 20. März 2015 im Nationalrat eingereichten Motion fordert Nationalrat Hans Egloff (SVP, Aesch) eine strengere Handhabung des Art. 28 GBV sowie die Strei- chung Absatzes c dieses Artikels. Gemäss Art. 28 GBV können bestimmte Personengruppen und Unternehmun- gen einen Zugriffsvertrag und damit Zugang zum elek- tronischen Grundbuchsystem beantragen. Die Inhaber eines Zugriffvertrages können ohne Glaubhaftmachung eines Interesses im Einzelfall auf die Daten des eGRIS zugreifen. Die Vorteile effizienterer Geschäftsabläufe gilt es gegen den Datenschutz abzuwägen. Insbesonde-

re die mit eGRIS verbundenen Risiken eines Datenmiss- brauchs rechtfertigen eine strenge Handhabung der Re- gelung der Zugriffsverträge. Denn je grösser die Gruppe der Zugriffsberechtigten ist, desto grösser ist auch das Risiko eines Datenmissbrauchs. Aus Eigentümersicht wäre es wünschenswert, dass Personen, die Grundbuch- daten nur punktuell benötigen (wie z.B. Anwälte) ihre Anfragen an die Grundbuchämter richten müssen und vom Zugriff auf eGRIS ausgeschlossen sind. Deshalb un- terstützt der HEV Schweiz diese Motion.

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