HEV Jahresbericht 2016

JAHRESBERICHT 2016

Politische Kernthemen

Politische Kernthemen

tig Verwaltungsstellen sowie bestimmte Unternehmungen und Berufsgruppen Grundbuchinformationen auf elektro- nischemWeg beziehen können. Neu soll die Führung des Grundbuchs mittels eines Personenidentifikators zu- lässig sein. Vorgesehen ist die Verknüp- fung mit der AHV–Versichertennummer. Der HEV Schweiz hat erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit und Eignung der AHV– Nummer für das Grundbuch und befürchtet die Verknüpfung der Grund- stücksdaten mit anderen Registern. Zu-

des Engagements der SIX Group geht. Sie ist eine private Unternehmung, die von Banken und Versicherungen kon- trolliert wird. Die SIX Group ist somit Partei im Immobilien- und Hypothe- karmarkt. Aufgrund der geplanten Auf- bau- und Ablauforganisation wird die SIX Group in Zukunft eine zentrale Rol- le im Grundbuchwesen spielen. Das ist aus aufsichts- und datenschutzrecht- lichen Gründen problematisch. Nach Ansicht des HEV Schweiz kann für die Erfüllung der hoheitlichen Befugnis-

an den Bundesrat zurückzuweisen und beantragt, die Vorlage im folgenden Sin- ne zu überarbeiten: 1. Die von der SIX Terravis AG ange- botenen Dienstleistungen einer Nut- zung des informatisierten Grundbuchs sind in eine öffentlich-rechtliche Trä- gerschaft unter überwiegendem Ein- fluss des Bundes oder der Kantone zu überführen. Dabei sind unterschied- liche Organisationsformen zu prüfen, namentlich eine Eingliederung in die Bundesverwaltung, eine Aktiengesell- schaft des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. 2. Als Personenidentifikator im Grund- buch ist statt der AHV-Versicherten- nummer ein neuzuschaffender sektori- eller Personenidentifikator vorzusehen. Die entsprechenden Kosten, die Infra- struktur und die personellen Aufwände sind vom Bund zu tragen. 3. Der Bundesrat wird beauftragt, aus- zuführen, wie dieMotion Egloff 15.3319, «Zugriffsverträge zum elektronischen Grundstückinformationssystem stren- ger regeln» (vom Parlament noch nicht behandelt), in der Grundbuchverord- nung umgesetzt werden kann. Das Geschäft wird als nächstes von der Rechtskommission des Ständerates be- handelt.

"Sensible Daten der Grundeigentümer müssen geschützt werden . Um Missbräuche aufzudecken sollen sie deshalb ein Einsichtsrecht in die elektronischen Abfrageprotokolle erhalten. "

Volksinitiative Ernährungssicherheit

Elektronisches Grundbuch eGRIS

insbesondere auch durch den Sach- plan Fruchtfolgeflächen. Zudem hat der Bundesrat bereits beschlossen, den Schutz des besonders wertvollen Acker- landes (Fruchtfolgeflächen) durch die Überarbeitung des Sachplans Frucht- folgeflächen zu verbessern und entspre- chend Vorschläge hierzu zusammen mit den Kantonen zu erarbeiten. Der Nationalrat hat die Initiative in der Frühjahrssession intensiv diskutiert und entgegen der Empfehlung des Bun- desrats und der vorberatenden Kom- mission angenommen. Die zuständige Kommission des Stän- derats hat einen direkten Gegenvor- schlag zur Initiative ausarbeiten lassen. Bezüglich Kulturlandschutz enthält der Gegenvorschlag keine Änderungen. Der HEV Schweiz lehnt daher den Ge- genvorschlag ebenfalls ab. In der Win- tersession 2016 hat der Ständerat den Gegenvorschlag angenommen und da- mit die Initiative abgelehnt. Somit geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.

dem soll künftig die landesweite Suche nach Grundstücken möglich sein. Das eGRIS war ursprünglich für die grund- stücksbezogene Suche konzipiert. Nun soll von diesem Grundsatz abgewichen werden. Dies ist eine erhebliche Kompe- tenzausweitung zugunsten des Bundes. Der HEV Schweiz fordert, dass die be- rechtigten Behörden bereits im Zivilge- setzbuch abschliessend zu nennen sind. Im Rahmen der laufenden Revision des Zivilgesetzbuches sollen die Kanto- ne zudem ermächtigt werden, private Unternehmungen im Zusammenhang mit der Grundbuchführung beizuzie- hen. Konkret sollen die Kantone private Aufgabenträger einsetzen können, um die Dienstleistungen betreffend Zu- griff auf die Daten des Grundbuchs im Abrufverfahren, Auskunft über ohne Interessennachweis einsehbare Da- ten des Hauptbuchs sowie den elekt- ronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt zu verwirklichen. Der HEV Schweiz befürchtet, dass es da- bei um den Ausbau und die Sicherung

se im Bereich der Grundbuchführung nicht in die Hände eines Marktplayers übergeben werden. Für die Organisa- tion und für den Betrieb kommen nur eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft oder eine unabhängige privatrechtliche Organisation im Mehrheits-Eigentum der Kantone in Frage. Der Nationalrat beschloss am 14. Juni 2016 die Vorlage

Bereits 2014 hat der Schweizerische Bauernverband die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ bei der Bundes- kanzlei eingereicht. Der Bauernverband verlangt einen Verfassungsartikel zur Stärkung und Sicherung der Bevölke- rung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Pro- duktion. Der Verfassungsartikel ver- langt hierzu neben anderen Punkten wirksame Massnahmen des Bundes gegen den Verlust von Kulturland. Spä- testens zwei Jahre nach Annahme der Initiative müssten entsprechende Ge- setzesbestimmungen vorliegen. Der HEV Schweiz lehnt die Initiative ab. Dabei äussert sich der Verband aller- dings nur zu den Aspekten, welche die Raumplanung betreffen, nicht aber zu den Methoden der Nahrungsmittelpro- duktion. Der geforderte Schutz des Kul- turlandes ist bereits durch die Raum- planungsgesetzgebung gewährleistet,

Das Zivilgesetzbuch (ZGB) soll im Be- reich Grundbuch revidiert werden, damit der Modernisierung des Grund- buchs, der elektronischen Grundbuch- führung, Rechnung getragen wird. Seit dem Sommer 2015 beschäftigen sich das Parlament und die Kommissionen mit der Revision. Das vom Bund begründete Projekt eGRIS befasst sich mit der Standardisie- rung und Weiterentwicklung des kanto- nal organisierten und mit verschiede- nen Systemen geführten Grundbuchs. eGRIS heisst elektronisches Grund- stücksinformationssystem. Im Jahr 2009 wurde die SIX Group mit dem Aufbau und der technischen Umsetzung des Projekts sowie dem fortlaufenden Be- trieb der Plattform Terravis beauftragt. Mit der Realisierung des eGRIS wurde ein zentrales, elektronisches, kanton- sübergreifendes Auskunftssystem für Grundbuchdaten geschaffen. Via das Abfrageportal Terravis werden zukünf-

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