HEV Jahresbericht_2021

Politische Kernthemen

Missbräuchliche Untermieten vermeiden Mit der ersten Vorlage soll ein Vor stoss von aNR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, umgesetzt werden. Damit sollen künftig missbräuchliche Untermieten wirksam verhindert wer den können. Zu diesem Zweck soll der Mieter das Begehren um Untermiete neu schriftlich an den Vermieter rich

Beispiel für Forschungs- und Produk tionsbetriebe, Bürogebäude, Einkaufs zentren oder Hotels und Restaurants. . Sinnlose Verschärfung Gerade in diesen schwierigen Zeiten sind die Betriebe auf zusätzliche Liqui dität angewiesen. Strengere Regeln, z.B. für den Kauf von Gewerbe-Immo bilien oder eine Bewilligungspflicht

Pandemie seine Mitglieder laufend über die einzuhaltenden Massnahmen und bedient diese mit den geltenden Verordnungsbestimmungen und wei teren wichtigen Unterlagen. Corona und Immobilien-Eigentum - Alle Verordnungen sowie weitere wichtige Informationen für Stock werkeigentümer, Vermieter, Hausei gentümer und Vereine zu den Coro na-Auswirkungen finden Sie unter: https://www.hev-schweiz.ch/info/ faqs-corona-und-eigentum Erneuter Angriff auf die Lex Koller Da der Bundesrat wegen «unzurei chender Unterstützung der Revision des Bundesgesetzes in der Vernehmlas sung» im Juni 2018 bekannt gab, die Lex Koller nicht revidieren zu wollen, ent schied die Rechtskommission des Nati onalrates (RK-N) imMai 2021, eine neue Motion unter dem Namen «Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland» zu verabschieden. Diese soll den Bundesrat zwingen, das Gespräch der Revision in die parlamentarischen Gremien in der Formeiner Botschaft der Bundesversammlung zu unterbreiten. Der Nationalrat hat diese Ende Septem ber letzten Jahres angenommen. Am 17. Februar 2022 ist nun die Rechtskommis sion des Ständerates (RK-S) an der Rei he, über diese Motion zu tagen. Die Lex Koller Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland - informell nach alt Bundesrat Arnold Koller «Lex Koller» genannt - sieht verschiedene Fälle vor, in denen der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht bewilli gungspflichtig ist. Der Gesetzgeber ver folgte damit das Ziel, Investitions- und Entwicklungsmöglichkeiten aus wirt schaftlichen Gründen zu schaffen, zum

„ Wie sich aus dem Vernehmlassungsverfahren bereits herausgestellt hat, ist eine Revision des Bundesgesetzes vollkommen überflüssig. “

ten und dabei die Bedingungen des gewünschten Untermietvertrags klar offenlegen müssen. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters darf das Mietobjekt nicht mehr untervermietet werden. Die Schriftlichkeit soll klare Verhältnisse schaffen. Die Beweislage in einem Verfahren wird damit erleich tert. Dies schafft Rechtssicherheit und

für den Erwerb, hätten mehrere tief greifende und sehr einschneidende Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Wie sich aus dem Vernehm lassungsverfahren bereits herausge stellt hat, ist eine Revision des Bundes gesetzes vollkommen überflüssig. Dies hat auch die Ablehnung einer vorüber gehenden Verschärfung der Lex Koller in der Sondersession letzten Jahres im Rahmen des Covid-19-Gesetzes im Spätfrühling gezeigt. Die Regelung trägt seit 25 Jahren zu einer starken Unterstützung des Gewerbes in struk turschwächeren Regionen bei und hat noch nie zu Problemen geführt. Deshalb setzte sich der HEV Schweiz mit einer breiten Allianz von Verbän den im Parlament gegen eine An nahme dieser Motion ein, denn die Beibehaltung der geltenden Unter nehmer- und Eigentümerfreundlichen Regelungen ist stets zu verteidigen. Vernehmlassung zu Mietrecht sänderungen Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hatte eine Ver nehmlassung zu Gesetzesänderungen im Mietrecht mit Frist bis 6. Dezember 2021 lanciert.

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