HEV Jahresbericht 2022

Politische Kernthemen

zung in Art. 5 eingefügt. Das kantonale Recht gestaltet den Ausgleich so aus, dass mindestens Mehrwerte bei neu und dau erhaft einer Bauzone zugewiesenem Bo den ausgeglichen werden. Bei Auf- und Umzonungen steht es den Kantonen und Gemeinden hingegen frei, ob sie eine Ab gabe erheben wollen. Der Ständerat hat die RPG 2 im Juni 2022 verabschiedet. Die Zahl der Bauten und bebauten Flächen ausserhalb von Bau zonen soll nicht steigen, die Kantone aber zugleich Spielraum für eigene Entschei dungen erhalten. Herzstück ist ein Stabi lisierungsziel für Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Die Kantone sollen im Richt

plan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen müssen und dem Bund regelmässig Bericht erstatten. Er fassen müssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kom pensation keine neuen Gebäude ausser halb ihrer Baugebiete bewilligen. Um wirtschaftliche Entwicklungen zu er möglichen, können Kantone ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zu lassen. Dafür gelten Auflagen, etwa Kom pensations- und Aufwertungsmassnah men. Die Kantone können umgekehrt

unsicherheit gesorgt. Denn dieses hat geurteilt, dass die Vorschrift einer Ge meinde oder eines Kantons, welche für die Aufzonung keine Mehrwertabgabe vorsieht, rechtswidrig ist. Diese Inter pretation des Bundesgerichts wider spricht dem klaren Willen des Gesetz gebers, was auch in der Rechtslehre auf grossen Widerstand stiess. Es ist daher äusserst wichtig, dass der Bundesge setzgeber rasch Rechtssicherheit schafft. Nachdem der Nationalrat auf Vorschlä ge des Bundesrates zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes - 2. Etappe (RPG 2) Ende 2019 nicht eingetreten war, ent schied sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Stände rates (UREK-S), den Entwurf des Bun desrates neu aufzulegen und in überar beiteter und vereinfachter Version als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu positionieren. Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Ständerat eine Ergän Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

„Um Rechtssicherheit

zu schaffen, hat der Ständerat

eine Ergänzung in Art.5 eingefügt ."

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