HEV Jahresbericht 2022
JAHRESBERICHT 202 2
„ Sowohl der Bundesrat
als auch der HEV unterstützen den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative , so wie ihn der der Ständerat verabschiedet hat."
Verjährung der Rückbaupflicht illegaler Bauten ausserhalb der Bauzonen Eine Kommissionsmotion sowie eine Standesinitiative des Kantons Wallis verlangen, dass die in der Bauzone ge bräuchliche Verjährung für rechtswid riges Bauen auch für illegale Bauten in der Nichtbauzone festgesetzt werden soll. Die Vorstösse fordern eine gesetz liche Regelung, damit bei widerrecht lich erstellten Bauten ausserhalb der
ist im Sommer 2022 einstimmig auf den Entwurf des Ständerates eingetreten. Ver schiedene Seiten äusserten jedoch auch Kritik an Bestimmungen, die vom Stän derat eingefügt wurden, und stellten ent sprechende Anpassungen an der Vorlage in Aussicht. Sowohl der Bundesrat als auch der HEV unterstützen den indirekten Gegenvor schlag zur Landschaftsinitiative, so wie ihn der Ständerat verabschiedet hat.
ausserhalb von Bauzonen aber über das Raumplanungsgesetz hinausgehende zu sätzliche Einschränkungen erlassen.
Diese Flexibilisierung ist aus Sicht des HEV ein Kernelement der Vorlage und genauso wie die obenerwähnte Ergän zung in Art. 5 eine Grundvoraussetzung für eine Zustimmung zur Revision des Raumplanungsgesetzes.
Das Geschäft ist jetzt im Nationalrat. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N)
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