HEV Jahresbericht 2022
JAHRESBERICHT 202 2
POLITISCHE KERNTHEMEN Wohneigentumsbesteuerung und Eigentumsförderung
selbstgenutztem Wohneigentum war ein betragsmässig und zeitlich befristeter Schuldzinsabzug vorgesehen, weiterhin sah die Vorlage einen reduzierten und begrenzten Abzug für private Schuld zinsen in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge vor. Beratung der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben Im Mai 2022 diskutierte die WAK-N er neut den Systemwechsel bei der Wohnei gentumsbesteuerung, und zwar in zwei Varianten: Zum einen beriet sie eine Vor lage, die in verschiedenen Punkten von der bereits vom Ständerat unterstützten Vorlage abweicht. Zum anderen brachte die WAK-N auch ein Alternativmodell auf das Tapet: Eine generelle Beschränkung
des Eigenmietwertes auf 60%-70% der Marktmiete. Zugleich erteilte sie der Ver waltung erneut den Auftrag, Berechnun gen über die finanziellen Auswirkungen anzustellen. Der HEV Schweiz sprach sich klar gegen das Alternativmodell mit einer Beschränkung auf 60%-70% der Marktmiete aus und forderte eine zügige Fortführung der Beratungen. Im August 2022 hatte das Warten dann endlich ein Ende. Die Mehrheit der WAK-N unterstützte eine Vorlage, die die Abschaffung der Strafsteuer für Eigentü mer von selbstgenutztem Wohneigen tum am Hauptwohnsitz vorsieht. Eine Minderheit beantragte Nichteintreten und wollte dem Systemwechsel damit eine Abfuhr erteilen. Der Entwurf der WAK-N geht weiter als die Vorlage des Ständerates und bringt die Vorlage durch übermässige Forderungen in Gefahr.
Abschaffung des Eigenmietwerts: Langer Atem ist gefragt! Wie schon die letzten Jahre war der Sys temwechsel bei der Wohneigentumsbe steuerung auch 2022 eines der wichtigs ten Themen für den HEV Schweiz. Ein kurzer Rückblick. Im Mai 2021 verab schiedete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) eine Vorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Der Bun desrat teilte im August 2021 mit, dass er diesen Systemwechsel grundsätzlich, mit gewissen Vorbehalten, unterstützt. Anlässlich der Herbstsession 2021 trat der Ständerat auf das Geschäft ein und verabschiedete eine Vorlage, die neben der Abschaffung des Eigenmietwertes für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz auf Bundes- und Kan tonsebene eine verfassungs- und sys temkonforme Umsetzung des Schuld zinsabzugs vorsah: Für Ersterwerber von
„Der Entwurf der WAK-N geht weiter als die Vorlage des Ständerates und bringt die Vorlage durch übermässige Forderungen in Gefahr . “
Die Vorlage der WAK-N vom August 2022 im Detail:
Beibehaltung eines Abzugs für Unterhaltskosten
Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen in Höhe von maximal 100% der steuerbaren Vermögenser träge Streichung des vorgesehenen Schuld- zinsabzugs für Ersterwerber Abschaffung der Eigenmietwertbe- steuerung für alle selbstgenutzten Im mobilien, d.h. auch für Zweitliegen schaften
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